Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen. Das Ding heißt wirklich so. Und es sorgt dafür, dass in Büros von öffentlichen Arbeitgebern in diesem Winter bei 19 Grad gefroren wurde und wird. Zum Beispiel im Landratsamt. Dort, so plauderte Landrätin Tamara Bischof bei den laufenden Beratungen des Kreishaushalts diese Woche aus dem Nähkästchen, saßen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitunter in Decken gehüllt und/oder mit mehreren Pullovern da. "Nicht lustig" sei das. Zumal es sogar Fälle von 18,7 Grad gegeben haben soll.
Das Thema kam auf, weil Bilanz gezogen wurde, welche Einsparungen es denn nun gegeben hat. Ergebnis: Beim Strom tat sich zwischen Oktober und Februar herzlich wenig. Anders sah es bei der Wärmemenge aus, da ging der Verbrauch um 22 Prozent zurück. Klingt ordentlich, ist aber dann doch ein hoher Preis fürs Bibbern. Wenn demnächst also das Landratsamt wackelt und Decken und Pullover im hohen Bogen aus den Fenstern fliegen, sollten Sie sich nicht wundern: Wahrscheinlich wurde endlich die Frier-und Gänsehaut-Verordnung zurückgenommen.
Wie lautet ein altes Schlafmützen-Gesetz?
Bei solchen Temperaturen lässt sich ja nicht einmal ein gesundes Mittagsschläfchen machen. Wie wichtig das wäre, bekamen wir diese Woche vor Augen geführt: Am Mittwoch war Tag des Mittagsschlafs. Oder, wie es neudeutsch heißt: Power-Napping. Ein 20-minütiges Nickerchen steigert die Leistungsfähigkeit enorm. Andererseits gilt es aufzupassen. Denn wie sagt ein altes Schlafmützen-Gesetz: Wer mittags schläft, kommt oft gar nicht mehr hoch.
Verschlafen schien diese Woche auch ein Angeklagter zu haben. Am Kitzinger Amtsgericht wartete man und wartete. Nach den obligatorischen 15 Minuten löste sich gerade alles auf, als der Mann doch noch angehetzt kam. Er sah ein wenig wild aus, weil er mit dem Fahrrad gekommen war. Und genau das gab er auch als Grund für sein Zuspätkommen an: Der Gegenwind sei schuld gewesen. Wohlgemerkt: Der Mann war in Kitzingen unterwegs.
Scheinbar hatte die Radtour auch sonst einiges durcheinander gebracht. Als der Angeklagte wenig später gefragt wurde, was er von Beruf sei, lautete die Antwort: ledig. Gerne wird bei der Frage nach dem Beruf auch "arbeitslos" gesagt, was dann oft zu der Aussage des Gerichts führt, dass "arbeitslos" weiterhin ein Beruf sei. Aber das ist ein kompliziertes Feld. Vermutlich ähnlich kompliziert wie die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen.
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