Über den Landkreis Main-Spessart haben die einzelnen Kommunen die kostenfreien Masken zur Ausgabe an die pflegenden Angehörigen erhalten. Jede Hauptpflegeperson erhält drei Schutzmasken, muss aber grundsätzlich ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades beziehungsweise des Pflegebedürftigen vorlegen. Wie die VG Zellingen in einer Pressemitteilung schreibt, erfolgt die Verteilung wie folgt:
Gemeinde Retzstadt: Die Hauptpflegeperson kann sich per E-Mail an das Rathaus Retzstadt wenden unter rathaus@retzstadt.de oder telefonisch bei erstem Bürgermeister Karl Gerhard, Tel.: (09364) 5529, oder bei der zweiten Bürgermeisterin Birgit Köhler, Tel.: (0173) 69 18 151, melden. Die Landjugend übernimmt anschließend die Verteilung.
Gemeinde Himmelstadt: Die Masken können im Rathaus Himmelstadt während der Sprechstunden abgeholt werden.
Markt Thüngen: Die Masken können im Rathaus Thüngen während der Sprechstunden abgeholt werden. Bei Fragen beziehungsweise falls das Abholen nicht möglich wäre, kann man sich an den ersten Bürgermeister Lorenz Strifsky wenden, Tel.: (0171) 95 75 976.
Markt Zellingen (für alle Ortsteile): Die Hauptpflegeperson kann sich per E-Mail an das Rathaus Zellingen wenden unter post@vgem-zellingen.de oder telefonisch unter Tel.: (09364) 8072-0 melden. Der Bauhof übernimmt anschließend die Verteilung.
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