Wieder einen Schritt weiter ist man in Sachen des geplanten Zentralklinikums des Landkreises, das zwischen Bezirkskrankenhaus und Wombach entstehen soll. In seiner Sitzung am Mittwoch billigte der Lohrer Stadtrat einstimmig (24:0) den vom Büro Garnhartner/Schober/Spörl (Deggendorf und Passau) erstellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf, der nur minimal vom Vorentwurf abweicht.
Wie in einem solchen Verfahren üblich, sind die eingegangenen Anregungen und Einwendungen im Vorfeld geprüft und bewertet worden. Landschaftsarchitekt Dieter Spörl ging in der Sitzung, in der auch rund 25 Bürger als Zuhörer anwesend waren, etliche davon wegen des Klinik-Bebauungsplans, auf die wesentlichen Punkte ein.
Laut Spörl hieß es in Bürgereinwendungen, die Umweltprüfung sei nicht korrekt gelaufen, für angrenzende Grundstücke seien Schäden durch abfließendes Oberflächenwasser zu befürchten und die Geländegestaltung sei bezüglich des "Schutzgutes Mensch" nicht in Ordnung. All dies wies er zurück.
Keine Mücken, kein Gestank zu erwarten
Mit Blick auf ein gefordertes Klimagutachten sagte er, ein solches sei nicht erforderlich. Auch eine Mückenplage und Geruchsbelästigung durch das geplante Regenrückhaltebecken, wie von Nachbarn befürchtet, sei nicht zu erwarten, da das Rückhaltebecken in der Regel wasserlos sei.
Der von Anwohnern erwartete Lärm während der Bauphase sowie baubedingte Erschütterungen sind laut Spörl Gegenstand der Baugenehmigung und nicht des Bebauungsplans. Gleiches gelte für die Beleuchtung des Klinikums.
Dass das erstellte Schallgutachten mit falschen Werten arbeite, stimme nicht, sagte Spörl; man werde durch das Klinikum keine Richtwertüberschreitungen in der Umgebung bekommen. Lärm durch den Einsatz des Martinshorns müsse hingenommen werden und sei nicht im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen.
Zufahrt Bergwiesenstraße nur für Rettungsfahrzeuge
Bei der Zufahrt zum Klinikum über die Bergwiesenstraße handelt es sich seinen Worten nach um keine Zufahrt für die Allgemeinheit; sie sei lediglich für Rettungsfahrzeuge vorgesehen.
Einen Hubschrauberlandeplatz lasse der Bebauungsplan grundsätzlich zu, die Genehmigung müsse jedoch das Luftamt Nordbayern erteilen. Dem Einwand, der Flächennutzungsplan lasse den Bau eines Zentralklinikums in dem ins Auge gefassten Bereich nicht zu, widersprach Spörl; der Bereich sei als "Sondergebiet Klinik" ausgewiesen, der Zusatz "Bezirkskrankenhaus" sei nur als Einschrieb zu werten.
Zu einem weiterer Einwand, das Zentralklinikum sei ursprünglich näher am Bezirkskrankenhaus geplant gewesen, sagte Spörl, davon sei ihm nichts bekannt.
Keine Schallschutzfenster nötig
Mit Blick auf den Schallschutz (Wände und Wall) entlang der von der Straße "Zur Alm" abzweigenden vorgesehenen Zufahrt zum Zentralklinikum sagte Spörl, dieser sei ausreichend; Schallschutzfenster seien nicht notwendig.
In Sachen Artenschutz räumte Spörl ein, dass man im Bebaungsplanbereich "zum ungünstigsten Zeitpunkt" im Herbst nach der Zauneidechse gesucht habe, allerdings habe man auch im Frühjahr noch einmal nachgeschaut. Seinen Worten zufolge kann man im fraglichen Bereich "nach aller Wahrscheinlichkeit relevante Zauneidechsenvorkommen ausschließen". Auch für das Vorkommen des Hirschkäfers habe kein Nachweis erbracht werden können, wenngleich es ein Vorkommen in der Nachbarschaft gebe; dieses werde jedoch nicht tangiert.
Spörl: Kleingliedrig geht nicht
Seitens der Träger öffentlicher Belange habe die Bau- und Kunstdenkmalpflege eine kleingliedrigere Bauausführung nahegelegt, sagte Spörl. Dies sei jedoch nicht machbar, weil die Art der Nutzung ein Bauwerk mit bis zu sechs Geschossen und einer maximalen Höhe von 28 Metern notwendig mache.
Zu dem Einwand der Wasserwirtschaft, dass der Bau des Zentralklinikums im Einzugsbereich eines Wasserschutzgebiets und an der Schnittstelle dreier Wasserversorger entstehen solle, sagte Spörl, die Trinkwasserversorgung sei sichergestellt und man habe sich bereits mit den Stadtwerken abgestimmt.
Der ökologische Ausgleich für den geplanten Eingriff in die Natur durch den Bau des Klinikums soll laut Spörl am Süd- und Ostrand des Bebauungsplans erfolgen sowie auf dem alten Sportplatz in Pflochsbach, wo Tümpel angelegt werden sollten, umgeben von mageren Wiesen und Gehölz.
Anwohner erwägen juristischen Beistand
Bärbel Imhof (Grüne) erinnerte daran, dass die Betreiber der Reithalle ein verbrieftes Recht auf Zufahrt über den Tiefen Grund hätten. Dies sei mit dem Reitverein abgestimmt, hieß es.
Ein Sprecher der Anwohnerinitiative, die die Klinikplanung kritisch begleitet, machte am Rande der Sitzung deutlich, dass man die Bewertungen der Planer noch einmal durcharbeiten und dass man sich gegebenenfalls juristischen Beistand holen werde.
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