Ist die Streuobstwiese des Bund Naturschutz nördlich von Himmelstadt überhaupt noch eine Streuobstwiese? Nach der neuen Definition der bayerischen Staatsregierung ist das möglicherweise nicht mehr der Fall – zumindest juristisch. Und das hat Folgen: Sie gilt dann nicht mehr als schützenswertes Biotop und käme auch nicht für ein Förderprogramm in Frage.
Wie der BN-Kreisvorsitzende Erwin Scheiner und der Landesvorsitzende Richard Mergner informieren, ist am 1. August das durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen!" geänderte Bayerische Naturschutzgesetz in Kraft getreten. Demzufolge müssen Streuobstwiesen als Biotope geschützt werden. Aber die Staatsregierung hat zugleich neue Kriterien festgesetzt.
Bei mindestens drei von vier Bäumen darf der unterste Hauptast nicht tiefer als 1,80 Meter über dem Boden vom Stamm abzweigen. Außerdem gibt es strenge Vorgaben bezüglich Dichte und Stammumfang. Die Streuobstwiese darf nur extensiv genutzt sein. Maximal dürfen dort 100 Bäume pro Hektar stehen – im Abstand von mindestens zehn und höchstens 20 Metern. Außerdem muss der Stamm einen Meter über dem Boden einen Mindestumfang von 50 Zentimetern haben. Damit soll ein "fortgeschrittenes Bestandsalter" und folglich ein "biotoptypischer Artenreichtum" sichergestellt sein. All das sei ohne fachliche Begründung festgesetzt worden, beklagt Mergner. Der BN hätte eine Klassifizierung nach biologischen Kriterien bevorzugt, beispielsweise nach Anzahl der natürlichen Nisthöhlen.
Die untersten Äste jeweils absägen?
Im Fall der Himmelstadter BN-Wiese hat der frühere Kreisvorsitzende Hans Schönmann (Lohr) vor mehr als 30 Jahren diese auf einem Acker angelegt. Silvia Löwe, die sich um die Pflege dieser Streuobstwiese kümmert, hat schon eine Patentlösung parat, sollten bei zu vielen Bäumen die untersten Äste zu tief abzweigen: "Jeweils absägen!", sagt sie im Scherz. Scheiner dazu: "Das kann's aber doch nicht sein." Er betrachtet die Neuregelung als Mogelpackung.
Was für die Himmelstadter Wiese zutrifft, gilt zugleich für unzählige andere. Mergner kommentiert: "Fast alle dieser wertvollen Wiesen, die als artenreichste Lebensräume in der bayerischen Kulturlandschaft gelten, erhalten den vom Volksbegehren geforderten gesetzlichen Schutz nun nicht." Dies widerspreche klar der Intention des Volksbegehrens. Daher hat der BN gemeinsam mit dem Landesbund für Vogelschutz beim bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage eingereicht.
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