Ein 28-Jähriger aus Wertheim bekam im Laufe der Zeit immer wieder Nachnahme-Sendungen von einem Online-Shop aus den Niederlanden. Das fiel irgendwann auf. Als der junge Mann im Dezember 2014 beim Postamt der Main-Tauber-Stadt die zwölfte Sendung gegen eine Zahlung von 1137 Euro abholen wollte, gab es keine Aushändigung mehr.
Stattdessen bekam der 28-Jährige zu hören, er solle sich sofort an die Polizei wenden. Mit einem Polizisten musste er dann die Sendung abholen und gemeinsam wurde diese in seiner Wohnung geöffnet. Bei dem 214 Gramm leichten Inhalt handelte es sich um zwei „Kräutermischungen“, versetzt mit verbotenen synthetischen Cannabinoiden. In der Wohnung des 28-Jährigen entdeckte die Polizei auch leere Packungen anderer „Kräutermischungen“.
Ein ebenfalls gebräuchlicher Begriff für solche „Kräutermischungen“ ist „Legal Highs“. Bereits verbotene synthetische Cannabinoide werden chemisch leicht verändert, fallen dadurch aus der Verbotsliste und können erst nach einer Laboruntersuchung wieder auf die Liste gesetzt werden. Das erfordert Zeit.
In der Verhandlung gegen den 28-Jährigen, die jetzt vor dem Amtsgericht Wertheim folgte, ging es einzig und allein um die 214 Gramm aus dem geöffneten Päckchen. Die darin enthaltenen Cannabinoide seien Anfang Dezember auf die Verbotsliste gekommen, informierte das Gericht. Der Angeklagte sagte, er habe Ende 2014 etwa drei Gramm pro Tag konsumiert und eine größere Menge an „Stoff“ bestellt, um Geld zu sparen. Die Angaben auf der Internet-Seite des Lieferanten, der Wirkstoff sei legal, habe er geglaubt, behauptete der 28-Jährige.
Mit Blick auf das niedrige Einkommen des Angeklagten war der Staatsanwalt der Ansicht, der Beschuldigte habe von den 214 Gramm einen Teil gewinnbringend verkaufen wollen. Er ging deshalb von versuchtem unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln aus. Dem widersprach die Verteidigerin. Die Menge hätte beim Eigenkonsum des Mandanten nur für zweieinhalb Monate gereicht. Die Anwältin sah lediglich fahrlässigen Drogenbesitz. Beim Gericht blieben Zweifel, ob der 28-Jährige Handel getrieben hat oder nicht. Die Illegalität habe er jedoch zumindest billigend in Kauf genommen.
Eine Vorstrafe von zweieinhalb Jahren aus dem Jahr 2008 wegen gemeinsamen versuchten Raubes wirkte sich beim jetzigen Strafmaß nicht mehr aus. Zur Geldbeschaffung hatte der Angeklagte mit einem Bekannten eine Person mit einer Pistole bedroht. Diese wusste sich zu wehren.
Wegen versuchten unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln verurteilte das Amtsgericht Wertheim den Angestellten zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (120 Tagessätze je 25 Euro).