Zwar kann Klinikreferent Gregor Bett hinsichtlich der Zentralisierung des Klinikums Main-Spessart durchaus vieles selbst entscheiden, wenn es aber um weitreichende Entscheidungen geht, die den Krankenhausplan verändern, ist der Kreistag gefragt. Dies ist das Fazit der Antwort von Juristin Dr. Adelheid Hüttlinger auf eine Prüfanfrage an die Rechtsaufsichtsbehörde, die Regierung von Unterfranken.
Anfrage des grünen Kreisrats Baier
Anfang Februar 2017 hatte sich der grüne Kreisrat Christian Baier an die Regierung gewandt. Nun konnte er laut Pressemitteilung seiner Kreistagsfraktion in einer Sitzung in Rieneck vom Ergebnis berichten. Baier hatte wissen wollen, ob die Vorgehensweise des Werkleiters in Sachen Schließung der Notaufnahmen in Marktheidenfeld und Karlstadt, die Verlagerung der Chirurgie von Marktheidenfeld nach Lohr sowie die Schließung der chirurgischen Hauptabteilung in Karlstadt ohne Beschlüsse von Kreisgremien, von der bestehenden Satzung und der Geschäftsordnung abgedeckt ist.
In der Antwort werde zwar darauf verwiesen, dass die genannten Schritte der Zentralisierung nach Lohr durchaus in die Entscheidungskompetenz des Werkleiters gefallen seien, Hüttlinger schränke aber ein, hiervon sei jedoch die endgültige Schließung zu trennen. Denn die Festlegung von Art und Umfang von Fachbereichen im Sinne einer notwendigen Änderung der Angaben im Krankenhausplan fielen eindeutig in die Zuständigkeit des Kreistages. Dazu gehörten etwa die dauerhafte Schließung der Notfallaufnahmen in Karlstadt und Marktheidenfeld. Der Landrat habe dem, so die Grünen, mit seiner Vorgehensweise – Beschlüsse dazu fassen zu lassen – gerade noch rechtzeitig entsprochen.
Grüne: Weitere Beschlüsse stehen aus
Nach Meinung der Grünen stehen hier noch weitere Beschlüsse, insbesondere Karlstadt betreffend, aus. Dazu gehöre in jedem Fall die Schließung der chirurgischen Hauptabteilung. Selbst wenn inzwischen die chirurgischen Belegärzte außerordentlich gekündigt haben. Wichtig ist den Grünen auch, dass festgestellt wurde, dass der Werkleiter die Beschlüsse des Kreistages und des Werkausschusse zu vollziehen und vor allem, dass er die Beschlüsse für die Gremien vorzubereiten hat.
Das schließt für die Grünen auch die Zusendung von wichtigen Unterlagen vor den Sitzungen zur Vorbereitung mit ein. Unter anderem stelle Hüttlinger fest: „Insofern ist es Aufgabe und Pflicht des Klinikreferenten, eventuelle (Finanz-)Risiken für den ordnungsgemäßen Klinikbetrieb aufzuzeigen und Lösungsvorschläge zu machen.“
Häufiger und zeitnah informieren
In einer solch schwierigen Phase wären Klinikleitung und Landrat nach Meinung der Grünen gut beraten, dies zeitnah und vor allem häufiger als bisher zu tun. Und sie erwarten eine gedeihlichere Zusammenarbeit als bisher.
Die Grünen teilen die Auffassung der Bürgerinitiativen, dass die Beschlusslage vom 2. Dezember 2015 eine vorzeitige Schließung von Abteilungen und ganzen Krankenhäusern eigentlich nicht her gibt.
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