Mit Lärm am Arbeitsplatz ist nicht zu spaßen. Wer sich über längere Zeit hinweg zu viel Lärm ungeschützt aussetzt, erleidet früher oder später eine Lärmschwerhörigkeit, heißt es in einer Pressemitteilung. Mit 6850 anerkannten Fällen im Jahr 2016 (Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist sie die häufigste Berufskrankheit Deutschlands. Aus diesem Grund beteiligte sich die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) unter dem Motto „Lärm war gestern“ am „Tag gegen Lärm“ und klärte in ihren Bildungsstätten Bad Wilsnack, Bad Bevensen und Lengfurt speziell über die Gefahren von Lärm auf. Neben dem regulären Seminarprogramm zum Arbeitsschutz konnten die Teilnehmer in einem Hör- und Sehtestmobil der BGHM einen Hörtest machen und sich über geeignete Präventionsmaßnahmen informieren.
Lärmschwerhörigkeit ist besonders tückisch, da sie erst dann auffällt, wenn eine Hörminderung bereits eingetreten ist. „Bemerkt man aber einen Hörverlust, ist die Erkrankung meist schon fortgeschritten und in jedem Fall irreversibel. Auch Hörgeräte können diesen Verlust nicht mehr ausgleichen“, sagt Peter Hammelbacher von der Hauptabteilung Sicherheit und Gesundheit der BGHM. Besonders die Beschäftigten in Schreinereien und im Metallbau seien stark davon betroffen. „Der wirksamste Schutz für das Gehör ist, Lärm am Arbeitsplatz von vornherein zu vermeiden oder zumindest zu minimieren“, rät Hammelbacher.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, auch zu Lärmbelastungen. So sehr viele Menschen bei der Arbeit von Lärm betroffen sind, so wenig achten sie jedoch auf ihr Gehör in der Freizeit. „Gerade junge Menschen denken im Privatleben nicht daran, bei lauter Musik oder anderen lauten Geräuschen Gehörschutz zu tragen“, weiß Hammelbacher. Denn für die schädigende Wirkung spiele es keine Rolle, ob die Lärmquelle eine laute Maschine oder der Lautsprecher einer Stereoanlage ist, so die Mitteilung.