Einstimmig hat der Lohrer Stadtrat eine neue Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Partenstein über die Kostenbeteiligung der Partensteiner an den Unterrichtsgebühren der städtischen Sing- und Musikschule Lohr beschlossen. In der Zweckvereinbarung überträgt Partenstein die Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgabe "außerschulische Musikerziehung" der Lohrer Sing- und Musikschule.
Kleinere Korrekturen
Die Gemeinde Partenstein hatte beschlossen, ab September 2022 das Gebührendefizit, das durch Partensteiner Schüler entsteht, komplett zu übernehmen. An der alten Zweckvereinbarung vom vorigen Jahr hatte das Landratsamt Main-Spessart jedoch einige Änderungswünsche.
Es gehe nur um kleinere redaktionelle Korrekturen, betonte Musikschulleiterin Petra Breitenbach. Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Partenstein, nach der sich der Lohrer Bürgermeister Mario Paul erkundigte, läuft nach den Worten von Breitenbach "genau so, wie wir uns das erträumt haben".
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