Mit der Benutzungssordnung für den Reisemobil-Stellplatz und der Verordnung üder die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen erließ der Arnsteiner Stadtrat gleich zwei offizielle Satzungen.
Der besonders in den Sommermonaten stark frequentierte Wohnmobilstellplatz am Badesee wird derzeit ohne Bewirtschaftung genutzt. Mittlerweile wird des Öfteren moniert, dass sich dort in ungezügeltem Maße und ohne Gebührenerhebungen Fahrzeuge einfinden. Die Sauberkeit lässt dort oft auch oft zu wünschen übrig. Auch sollte die Ausweisung von Park- und Nutzungsflächen konkretisiert und insgesamt eine verbindliche Benutzungsordnung erlassen werden.
15 Euro am Wochenende
Künftig wird der Platz nur für Fahrzeuge freigegeben, die über ein geschlossenen Abwasser- beziehungsweise Toilettensystem verfügen. Wohnwagen, Zelte und Reisemobile ohne eigenes WC sind nicht zugelassen. Verordnet wurde auch die Schrittgeschwindigkeit, es darf jeweils nur eine Parzelle belegt werden, beim kurzfristigen Verlassen des Platzes besteht kein Anspruch auf Wiederkehr. Der Platz ist zwar ganzjährig geöffnet, zwischen Oktober und März besteht aber keine Wasserversorgung. Für die Frischwasserversorgung gibt es einen Automaten, es steht auch eine Abwasserentsorgung neben dem Mobilstellplatz zur Verfügung. Die Gebühr für eine Übernachtung beträgt werktags zehn, am Wochenende 15 Euro.
Umfangreicher ist die Reinigungsverordnung für die öffentlichen Straßen. Grundsätzlich dürfen die Straßen nicht unvermeidbar durch Putzwasser und sonstige Flüssigkeiten verunreinigt werden, auch nicht durch Steine, Bauschutt, Schrott und Verpackungen. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit müssen die Eigentümer oder Anwohner gemeinsam auf eigene Kosten reinigen. Demnach sind Gehwege, Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrahnen einschließlich der Parkstreifen nach Bedarf zu kehren sowie von Gras und Unkraut aus den Ritzen und Rissen im Straßenkörper zu befreien.
Da die genauen Vorschriften, insbesondere zu Definitionen über Begriffe wie "innerhalb geschlossener Ortslage" oder Gehbahnen, recht umfangreich sind, wird die vollständige Verordnung demnächst im Internetauftritt der Stadt Arnstein nachzulesen sein.
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