Städtische Baugrundstücke sollen in Arnstein künftig nach einer Bewertungsmatrix verkauft werden. Damit nicht nur das höchste Gebot entscheidet und dennoch die notwendige Transparenz gewahrt ist, stellte Fabian Helmerich von der Geschäftsleitung der Stadtverwaltung Kriterien vor, mit Bewertungsfaktoren, die jeweils mit Punkten versehen werden.
Im gewerblichen Bereich sind städtebauliche Vorgaben wie archetektonische und gestalterische Qualität und Fragen nach der Flächennutzung, beziehungsweise der Schaffung von Wohn- und Lebensraum zu bewerten. Außerdem fließen energetische Vorgaben und die wahrscheinliche zeitliche Umsetzung, aber auch die regionale Verflechtung in die Bewertung mit ein. Bei privaten Bewerbern wird das Alter der Bauwerber berücksichtigt: Junge vor Alten! Dazu kommt die Familiensituation – für mehr Kinder gibt es mehr Punkte, und energetische Vorgaben werden ebenso bewertet. Wichtig auch die zeitliche Umsetzung.
Grundsätzlich begrüßten die Stadtratsmitglieder den Entwurf der Bewertungsmatrix, forderten aber wie Jürgen Meinhardt noch eine Feinjustierung bei der Gewichtung. Er will Fragen der Ökologie und sozialer Nutzung (Mehrgenerationenhäuser) und die Einpassung in die vorhandene Bebauung berücksichtigen. Sein Kollege Martin Fischer wollte auch ortsansässige Bürger Fremden den Vorrang geben. Auch für dieses Anliegen will sich der Stadtrat noch Zeit lassen und nach reiflichen Überlegungen entscheiden.
Stadträte kritisieren zu viele "Befreiungen"
Nur selten wird der Bebauungsplan eingehalten: Wie in anderen Kommunen auch, müssen sich Bauamt und Bauausschüsse immer häufiger mit Anträgen auf Befreiung von Festsetzungen der jeweiligen Bebauungspläne befassen. Das missfällt in zunehmendem Maße den Entscheidungsträgern.
"Sind den Bebauungspläne sinnlos geworden und sollten besser abgeschafft werden?", schimpfte Stadtrat Martin Fischer in der jüngsten Sitzung des Arnsteiner Stadtrats, nachdem gut die Hälfte aller behandelten Bauanträge in Teilen gegen die Festsetzungen verstießen. In der Bevölkerung setzte sich mittlerweile die Meinung fest, dass jeder machen könne was er wolle, so Fischer.
Dennoch gab es im folgenden die erste Befreiung für ein Vorhaben "An den Kappesgärten" in Altbessingen. Dort wird die Baugrenze vom Wohnhaus um 40 Zentimeter und von der Garage um stolze 2,20 Meter überschritten. Außerdem wird die Grundflächenzahl erhöht und es soll ein Pultdach statt eines Sattel- oder Walmdachs errichtet werden. Trotzdem sprach der Stadtrat mehrheitlich die gewünschte Befreiung aus.
Auch in der Winterleitenstraße von Gänheim wird die Wandhöhe überschritten, statt zwei Vollgeschosse entstehen drei und das Flachdach der Garage stößt direkt an das Satteldach der Garage des Nachbarn. Beim Tektur-Antrag in der Arnsteiner Brandenburgstraße wird die Dachneigung verändert und auch das Dachgeschoss zum Vollgeschoss ausgebaut. Die Genehmigungen erfolgten jeweils gegen das Votum einiger Räte.
Ohne Änderungen wurden der Anbau eines Balkons mit Zugangstreppe in Heugrumbach gebilligt und auch der Antrag für ein Zwischenhaus und die Erhöhung des Nebengebäudes mit Ausbau zum Wohnraum in der Dahlbergstraße gebilligt.
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