Als Wiederholungstäter konnte ein 48-jähriger Mann aus Hanau vor dem Gemündener Amtsgericht keine Gnade mehr erwarten. Der noch einschlägig unter offenen Bewährung stehende Angeklagte hatte sich vor zwei Jahren an einem 14-jährigen Jungen vergangen. Jetzt war es ein 23-jähriger Student, den er sexuell belästigt hat. Sollte sein Urteil rechtskräftig werden, dann muss er eine 14-monatige Freiheitsstrafe absitzen.
Es war im Juni 2019 gewesen, als der Hanauer den Studenten auf einem Bahnsteig des Würzburger Hauptbahnhofes ansprach und in ein "sehr einseitiges Gespräch" verwickelte. Dabei erzählte er umfangreich aus seinem bisherigen Leben. Im Regionalexpress in Richtung Aschaffenburg setzte er sich dem Studenten zunächst gegenüber und erzählte weiter. Im weiteren Verlauf der Fahrt wechselte der Mann auf den Sitzplatz rechts von dem Studenten.
Dem Mitreisenden die Hand auf die Hose gelegt
Insgesamt etwa vier Mal, sagte der als Zeuge geladene 23-Jährige, fasste der andere Fahrgast an den rechten Oberschenkel des Mitreisenden. Dieser schob jedes Mal den Arm des Grabschers beiseite. Doch dieser ließ sich nicht beirren und legte anschließend seine Hand auf das Geschlechtsteil des Studenten aus dem Raum Lohr.
Das ging dem jungen Mann dann doch viel zu weit. Kurz vor dem Bahnhof Karlstadt stand er auf und sagte, dass er hier aussteigen müsse. Das nützte der 48-Jährige aus, stand ebenfalls auf und drückte seinem Sitznachbarn vor den Augen anderer Mitreisender einen Kuss auf die Backe. Statt auszusteigen informierte der belästigte Student daraufhin das Zugbegleitpersonal, das wiederum sofort die Polizei alarmierte.
Im Gerichtssaal Entschuldigung angenommen
Sichtlich unangenehm war es dem Studenten, die Ereignisse im Gerichtssaal zu schildern. Auf Nachfrage von Strafrichter Dr. Sven Krischker sagte er, dass sich nach diesem Vorfall sein Leben geändert habe. So sei das Vertrauen zu anderen Menschen stark eingeschränkt. Nicht nur wegen diesem Vorfall, sondern auch wegen anderer Begebenheiten befinde er sich in fachärztlicher Behandlung. Im Gerichtssaal nahm der die mehrfach geäußerte Entschuldigung des Angeklagten an.
Genau nach dem gleichen Strickmuster war der heute 48-Jährige schon einmal straffällig geworden. Im Raum Hanau hatte er sich 2018 auf einem Bahnhof einem 14-Jährigen genähert und hat, als dieser im Zug eingeschlafen war, sich sexuell an diesem zu schaffen gemacht. Damals war er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bis Mitte 2021 steht er deshalb noch unter offener Bewährung. Diese Strafe ist nur eine von insgesamt 17 Eintragungen im Bundeszentralregister. Den größten Teil der Verurteilungen machten dabei aber das Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) aus.
Staatsanwalt sieht keine gute Sozialprognose
Weder der Staatsanwalt noch Richter Krischker sahen angesichts der Vorstrafen und der schnellen Rückfallgeschwindigkeit keine gute Sozialprognose beim Angeklagten. So beantragte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Eine Bewährungsstrafe kam für ihn nicht mehr infrage.
Mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten blieb der Richter nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Mit dem wiederholten Wegschieben der Hand habe der belästigte Zeuge klar gezeigt, dass er keine derartigen Berührungen wollte. Auch, dass die Belästigungen in der Öffentlichkeit und unter Zeugen stattgefunden haben, wertete Richter Krischker als Punkte, die nicht für den Angeklagten sprechen.
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