Die Durchführung des Dialog-Verfahrens zur Umsetzung der Flora, Fauna, Habitat- und der Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union wurde auf der Bürgerversammlung diskutiert. Bereits bei der letzten Sitzung war Informationsmaterial ausgehändigt worden.
Zum Verfahren sollen keine weiteren Vorschläge gemacht werden. Aufgenommen werden sollte jedoch das Hafenlohrtal vom Forsthaus "Diana" bis zum ehemaligen Hotel "Hubertus." Dieser Aufnahmeantrag deckt sich mit dem Vorschlag des Bund Naturschutz, der Aktionsgemeinschaft Hafenlohrtal und des Landrates. Nun müssen die Regierung von Unterfranken und der Regionale Planungsverband eine wichtige Entscheidung treffen: Trinkwasserspeicher oder natürliches Hafenlohrtal. Die Entscheidung der Gemeinde sollte lauten: "Der gegenwärtige Zustand des Gebietes ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern", so eine Kurzinformation des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen.
In einem Schreiben forderten die Anlieger "An der Hohle" in Windheim eine Tempo-30-Zone. Beim Ortstermin wurde festgestellt, dass die Straße "An der Hohle" als Erschließungsstraße und Ortsverbindungsstraße zwischen Windheim und Bergrothenfels dient und die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 Stundenkilometer innerhalb von geschlossenen Ortschaften beträgt.
Die Polizeiinspektion Marktheidenfeld teilte mit, dass aus polizeilicher Sicht dem Wunsch der Anlieger nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht entsprochen werden könne. In Tempo-30-Zonen, die nur Beschilderungen aufweisen, werde keine geringere Geschwindigkeit erreicht. Es wird deshalb vorgeschlagen, an der Ortstafel aus Richtung Bergrothenfels ein Zusatzzeichen mit dem Hinweis "Vorfahrt rechts vor links" anzubringen und nach der Einmündung der Straße "Im Wengert" zwei Parkstände auf der Fahrbahn einzurichten. Ob die gewünschte Verkehrsberuhigung dadurch erreicht wird, soll beobachtet werden.
Die künftige Nutzung des "Ankers" wurde bereits mit den Vertretern der Vereine diskutiert. Zunächst sollten die örtlichen Vereins-Termine berücksichtigt werden, und dann die nicht belegten Termine von der Bürgerschaft genutzt werden können. Man einigte sich, die Termine bei der Festlegung der Vereinsveranstaltungen rechtzeitig bekannt zu geben.