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Würzburg/Karlstadt: Zwielichtige Internet-Geschäfte: 2600 Euro Geldstrafe für "leichtfertige" Geldwäsche

Würzburg/Karlstadt

Zwielichtige Internet-Geschäfte: 2600 Euro Geldstrafe für "leichtfertige" Geldwäsche

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    Ein Angeklagter hatte fremdes Geld, das man ihm schickte, an Unbekannte weitergeleitet. Dafür musste er sich nun vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten. (Symbolfoto)
    Ein Angeklagter hatte fremdes Geld, das man ihm schickte, an Unbekannte weitergeleitet. Dafür musste er sich nun vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten. (Symbolfoto) Foto: Silas Stein, dpa

    Die Variante "light" gibt es nicht nur bei Getränken, sondern auch in Strafprozessen: Das musste ein Mann aus dem Raum Karlstadt erfahren, der von Kriminellen mit dem Köder "Nebenverdienst" über eine ebay-Kleinanzeige angeworben worden war. Der 30-Jährige wurde jetzt vom Amtsgericht Würzburg wegen "leichtfertiger" Geldwäsche zu einer Geldstrafe von 2600 Euro verurteilt (65 Tagessätze zu je 40 Euro). Was an seinem Verhalten strafbar gewesen sein soll, wollte oder konnte er nicht erkennen.

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