Im Main-Tauber-Kreis wurden am Mittwoch, 11. November, 20 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 1030, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind 16 weitere und damit insgesamt 862 Personen wieder genesen. Derzeit sind 156 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz steigt damit am Mittwoch auf 77,8.
Gruppe des Kindergartens Külsheim unter Quarantäne
Aufgrund eines Infektionsfalles im evangelischen Kindergarten musste in Külsheim Quarantäne für eine Gruppe sowie für Betreuungskräfte des Evangelischen Kindergartens angeordnet werden. Kinder und Jugendliche brauchen jedoch für ihre persönliche Entwicklung Freiräume, in denen sie sich ausprobieren und Kontakt zu Gleichaltrigen halten können, heißt es in der Mitteilung. Dies gelte auch in Zeiten der Corona-Pandemie.
Vor diesem Hintergrund hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 28. Oktober den Beschluss gefasst, dass Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe wie auch vergleichbare Beratungseinrichtungen geöffnet bleiben. "Das Ziel der Verordnung ist, sowohl dem Infektionsschutz als auch den Rechten von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden", fasst Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis zusammen. "Nicht alles, was gerade noch rechtlich zulässig ist, ist auch gesellschaftspolitisch klug. Sofern die noch vorhandenen Spielräume für solche Angebote überhaupt genutzt werden, sollte auf möglichst kleine Formate mit wenigen Kontakten gesetzt werden."
Land unterstützt bei finanziellen Ausfällen
Laut der geänderten Verordnung sind Angebote der außerschulischen Jugendbildung und der Jugendsozialarbeit unter Auflagen möglich, wenn für die Dauer des Angebots die Teilnehmerinnen und Teilnehmer feststehen. Angebote der Kinder- und Jugenderholung sind laut Mitteilung bis 30. November nicht gestattet.
Die Einschränkungen stellen die Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit vor besondere Herausforderungen, die auch mit personellem Mehrbedarf und bei Absagen mit Storno- und Ausfallkosten verbunden sind. Deshalb hat das Land angekündigt, die außerschulische Jugendbildung zu unterstützen. Für den Zeitraum vom 19. Oktober bis 30. November werden Storno- und Ausfallkosten bis zur Höhe der Förderung nach der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung anteilig übernommen, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.
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