Nach einem nächtlichen Verkehrsunfall mit brennendem Pkw im April bei Nassig behauptete der betrunkene Halter des Opel vor Ort, nicht er habe am Steuer gesessen, sondern ein unbekannter Russe mit Vornamen Dimitri. Das glaubten ihm weder Polizei noch Staatsanwaltschaft.
Die Geschichte überzeugte jetzt auch das Amtsgericht Wertheim nicht. Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilte es den 34-jährigen Arbeiter aus Sulzfeld am Main zu einer Strafe von 100 Tagessätzen a 30 Euro. Die Sperrfrist für die Wiederteilung der Fahrerlaubnis beträgt 15 Monate.
Der Beschuldigte ist Wiederholungstäter. Nach einem Unfall hatte das Amtsgericht Tauberbischofsheim wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr eine Strafe von 75 Tagessätzen a zehn Euro verhängt und die Fahrerlaubnis entzogen.
Zwischen Rechtskraft des Urteils und dem Unfall bei Nassig liegen nur zwei Monate. Der Opel kam von Aschaffenburg mit Ziel Tauberbischofsheim. Um drei Uhr fuhr er durch Nassig und bog an der T-förmigen Einmündung der L 507 in die L 508 nicht nach rechts ab, sondern geriet auf die gegenüberliegende Böschung. Dort fing das Fahrzeug Feuer. Als die Feuerwehr eintraf, befand sich im Wagen keine Person.
Ein Feuerwehrmann im Privat-PKW auf dem Weg zum Einsatz sah zwischen Vockenrot und Nassig eine taumelnde Person, nahm sie mit zum brennenden Opel und übergab den am Kopf Verletzten den Sanitätern. Zur Polizei sagte der zunächst Unbekannte mit Alkoholfahne immer wieder: „Ich bin nicht gefahren.“
Der Mann hatte Prellmarken an der linken Schulter. Die Untersuchung einer Blutprobe ergab 1,77 Promille. In der Jacke befand sich der Autoschlüssel.
In der Verhandlung servierte der Beschuldigte, ein Pole, folgende Geschichte. Am Vortag des Unfalls habe er von Aschaffenburg nach Sulzbach umziehen wollen. Seinen Opel sollte ein Arbeitskollege fahren, doch der habe ihn versetzt. Dann habe er den Russen Dimitri kennengelernt, der nach eigenen Angaben einen Führerschein besaß. In einer Bar habe der Russe nur ein Bier, er dagegen einige getrunken.
Dimitri habe um zwei Uhr vorgeschlagen, mit dem Opel Bekannte in Tauberbischofsheim zu besuchen. Unterwegs sei er, der Angeklagte, eingeschlafen. Als er aufwachte, sei es dunkel, Dimitri verschwunden und er verletzt gewesen. Auf der Suche nach Hilfe habe er den Feuerwehrmann getroffen.
Die Staatsanwaltschaft nannte die Geschichte vom unbekannten Dritten eine Schutzbehauptung. Der Verteidiger dagegen bezeichnete den Vorwurf als nicht erwiesen und beantragte Freispruch. Das Gericht argumentierte, die Gesamtheit der Indizien hätten eine hohe Beweiskraft. Das lieferten manche Zeugenaussage nicht. Der Beschuldigte hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen, enn bei Vorsatz zahlt keine Rechtsschutzversicherung.