Im Main-Tauber-Kreis wurden am Montag, 18. Januar, drei Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Stadt Bad Mergentheim, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Main-Tauber. Es handelt sich in mindestens einem Fall um eine Kontaktperson zu einem bekannten Fall. Die Gesamtzahl der bislang infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 2693.
Das Gesundheitsamt hat am Montag, 18. Januar, einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei der Verstorbenen handelt sich um eine über 80-jährige Frau, die in einem Pflegeheim lebte. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 40 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 20 im Januar dieses Jahres.
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Montag, 18. Januar, bei 129,2. Eine Woche zuvor, am Montag, 11. Januar, lag er bei 135,2.
Kreisimpfzentrum nimmt seinen Betrieb auf
Das Kreisimpfzentrum (KIZ) für den Main-Tauber-Kreis in der Sporthalle der Beruflichen Schulen wird am Freitag, 22. Januar, seinen Betrieb aufnehmen. Die Kreisverwaltung weist in der Pressemitteilung nochmals darauf hin, dass beim Landratsamt keine Anmeldungen zu Impfterminen möglich sind. Dies gilt ausdrücklich auch für das Gesundheitsamt, das Teil des Landratsamtes ist. Ebenso kann das KIZ selbst keine Terminbuchungen annehmen. "Ausnahmen sind nicht möglich, zumal wir gar nicht berechtigt sind, eine Terminbuchung in das System einzutragen", erklärt Ge-sundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug.
Personen, die sich impfen lassen möchten und aktuell hierzu berechtigt sind, können ausschließlich unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter www.impfterminservice.de einen Termin buchen. Die ersten verfügbaren Termine für das KIZ Main-Tauber-Kreis werden voraussichtlich am Dienstag, 19. Januar, freigeschaltet. Es sind pro Person zwei Impfungen notwendig, die im Abstand von circa 21 Tagen stattfinden sollen.
Für die Online-Terminbuchung ist es notwendig, eine E-Mail und eine SMS empfangen zu können. Dabei sollte auf den Eingang der E-Mail-Bestätigung geachtet und gegebenfalls auch das Spam-Postfach geprüft werden. Zum Termin muss die Bestätigung mit dem 12-stelligen Vermittlungscode mitgebracht werden.
Die gebuchten Termine sollten pünktlich wahrgenommen werden. Zum einen sollte nicht zu früh angereist werden, da es keine Warte- oder Aufenthaltsräume im Gebäude gibt. Die kostenfreien und gut ausgeschilderten Parkplätze liegen nur circa drei Gehminuten vom KIZ entfernt. Da genügend Parkplätze zur Verfügung stehen, muss keine Zeit für eine Parkplatzsuche eingeplant werden. Zugleich sollte aber auch vermieden werden, zu spät zu kommen, da dies die Abläufe im Kreisimpfzentrum beeinträchtigen könnte und der Impfstoff frisch aufbereitet wird.
Kreistagssitzung am Mittwoch, 20. Januar, unter besonderen Vorkehrungen
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation hat Landrat Reinhard Frank in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden besondere Regelungen für die Kreistagssitzung am Mittwoch, 20. Januar, um 15 Uhr getroffen. In dieser Sitzung soll unter anderem der Kreishaushalt für das Jahr 2021 mit einem Volumen von rund 227 Millionen Euro beschlossen werden. "Aus diesem Grund ist es außerordentlich wichtig, rechtssichere Beschlüsse zu fassen. Wir haben daher entschieden, eine Präsenzsitzung abzuhalten, wie es für kommunale Gremien laut der aktuellen Corona-Verordnung ausdrücklich zulässig ist", erklärt Landrat Reinhard Frank laut Mitteilung. Aufgrund der Bedeutung der zu treffenden Beschlüsse werde von einer Video- oder Hybrid-Sitzung abgesehen.
Allerdings findet die Sitzung wiederum nicht im Sitzungssaal des Landratsamtes, sondern in der wesentlich größeren Stadthalle Tauberbischofsheim statt, um die Abstands- und Hygieneregeln bestmöglich einhalten zu können. Alle Mitglieder des Kreistags, alle Mitarbeitenden der Verwaltung sowie mögliche Zuhörerinnen und Zuhörer aus der Bevölkerung werden gebeten, während ihres gesamten Aufenthalts in der Stadthalle eine FFP2-Maske zu tragen. Solche Masken gibt die Verwaltung am Eingang für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Bedarf aus. Die Zuhörerzahl kann begrenzt werden, wenn die derzeit geltenden Abstandsregeln bei zu großem Andrang nicht mehr eingehalten werden können.
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