Um einen Unfall, der sich im Juni 2020 auf zwischen Böttigheim und Urphar ereignete, ging es kürzlich in einer Verhandlung am Amtsgericht Wertheim. Ein Mercedesfahrer war talwärts Richtung Urphar unterwegs und wollte nach der Dietenhahner Brücke einen Lkw überholen, obwohl er durch diesen und eine Rechtskurve die Straße nicht einsehen konnte. Als ein Auto entgegen kam, brach er den Überholvorgang ab.
Die entgegenkommende Autofahrerin lenkte ruckartig nach rechts, dann wieder nach links und so geriet ihr Wagen auf der nassen Fahrbahn ins Schleudern. Er prallte gegen die Leitplanke links, wurde abgewiesen und fuhr dann die rechte Böschung hinunter. Ohne Überschlag blieb er auf der linken Seite liegen.
Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung verurteilte die Richterin den Unfallverursacher aus Königshofen zu einer Strafe von 50 Mal 60 Euro. Außerdem erhielt der 32-jährige Familienvater ein Fahrverbot von sechs Monaten für Kraftfahrzeuge aller Art.
Rücksichtsloses Verhalten
Eine Kamera im Mercedes hatte die Fahrt aufgezeichnet, die Aufnahme lag dem Gericht vor. Das Video bestätigt die fehlende Sicht, das Überfahren der Mittellinie durch den Mercedes und das Passieren des Wagens der Geschädigten in geringstem Abstand. Es gab jedoch keine Berührung, der anschließende Schleudervorgang ist nicht zu sehen.
Der Angeklagte fuhr zunächst weiter, kehrte aber zur Unfallstelle zurück – Deshalb nur das Fahrverbot und keine Entziehung der Fahrerlaubnis, so die Richterin. Die Geschädigte aus Wertheim erlitt einen Schock, doch ihre Verletzungen beschränkten sich auf den Bereich der Lenden- und Halswirbel. Zur Behandlung genügten Schmerzmittel. Der Wagen hatte wirtschaftlichen Totalschaden.
Der Angeklagte sagte in der Verhandlung zu seiner Verteidigung, er habe das entgegenkommmende Auto übersehen. Die Richterin erwiderte daraufhin, "ohne Sicht gibt es kein Übersehen und so ist das Überholen-Wollen an dieser Stelle rücksichtslos".
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