Ein Arbeiter aus Wertheim wollte im Oktober 2018 im Internet einen polnischen Führerschein kaufen. Seine Behauptung jetzt beim Amtsgericht Wertheim, er habe nicht gewusst, dass er nur eine Fälschung hätte bekommen können, fand keinen Glauben. Wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung erhielt der 38-Jährige eine Strafe von 60 Mal 35 Euro.
Der verheiratete Mann hatte von einem Bekannten den Tip erhalten und auf einer Facebook-Seite den Führerschein für 2000 Euro bestellt. Er schickte seine Daten und leistete über Western Union eine Anzahlung von 1000 Euro. Kurz zuvor war der Polizei in Duisburg ein Lkw-Fahrer mit gefälschtem Führerschein aufgefallen, gekauft über Facebook. Die Kripo zeichnete Telefongespräche des Seiteninhabers auf und hörte, wie der Wertheimer Angeklagte von seinen Führerscheinproblemen sprach. Er bekam die Antwort, man könne helfen, man habe Niederlassungen in Polen, Frankreich und den Niederlanden.
Nach Fertigstellung des Führerscheins seien erneut 1000 Euro zu zahlen. Ein Notar würde eine Beglaubigung des Führerscheins erstellen, die bei Polizeikontrollen vorgezeigt werden könne. Im Mai 2019 durchsuchte die Polizei die Wohnung des Wertheimer Beschuldigten.
Angeklagte immer wieder durch Straftaten aufgefallen
Ein Krimialoberkommissars (KOK) aus Duisburg war als Zeuge geladen, und es fiel auf, dass er sich nicht vorbereitet hatte. Er räumte auf tadelnde Nachfrage des Gerichts ein, die Akte nicht noch Mal durchgelesen zu haben. So erinnerte er sich nur teilweise und hatte Einzelheiten vergessen.
Der Angeklagte ist seit 2003 immer wieder durch Straftaten aufgefallen und saß auch schon im Gefängnis. Es ging um Drogen, Körperverletzung, Gefangenenmeuterei und weitere Delikte.
Im jetzigen Fall ging die Staatsanwältin von Urkundenfälschung in Mittäterschaft aus (gegen zwei Männer läuft ein gesondertes Verfahren). Der Beschuldigte sei sich bewusst gewesen, dass er nur einen gefälschten Führerschein bekommen würde, alles andere sei lebensfremd.
Der Verteidiger meinte, dem Mandanten seien erst später Bedenken gekommen, und er habe den Kauf "abgebrochen", den Führerschein nie besessen. Das sei ein Rücktritt vom Versuch und damit straffrei. Nach längerer Beratung ging das Gericht von Anstiftung aus.
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