In einer Sitzung des Gemeinderates diskutierten die Räte intensiv über den Geltungsbereich der Satzung. Die jetzige Fassung wurde vom Büro Wegner Stadtplanung aus Veitshöchheim neu erstellt, nachdem die Hinweisen der Gemeinderäte eingearbeitet wurden. Trotzdem gab es noch eine längere Diskussion, die mit einer kleinen Änderung im Plan beigelegt wurde. So beschloss das Gremium einstimmig die vorgelegte Gestaltungssatzung und das kommunale Förderprogramm. Das kommunale Förderprogramm beinhaltet einen finanziellen Zuschuss für Privatanwesen in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten bei der Sanierung des Wohnhauses, maximal 30 000 Euro pro Anwesen. Diese Summe stellt die Gemeinde Strahlungen den Bürgern im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung, also im Altort, zur Verfügung, wenn sie ihre Häuser renovieren. Strahlungen selbst erhält von der Regierung von Unterfranken 80 Prozent des Geldes zurück.
Im Jahr 2015 stellte Strahlungen einen Antrag auf die Durchführung einer Waldflurbereinigung beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), der genehmigt wurde. Die NES-Allianz hat ein Kernwegekonzept erstellt. Hierdurch kann der Ausbau wichtiger landwirtschaftlicher Wege gefördert werden. Der Kernweg 394 liegt westlich von Strahlungen und dient der Landwirtschaft und der Waldneuordnung. Der Ausbau ist notwendig, deswegen muss das Verfahrensgebiet erweitert werden. Dem stimmte der Gemeinderat zu. Weiterhin erklärte sich die Gemeinde bereit, für den Fall des Ausbaus die nicht durch Fördermittel abgedeckte Kosten (Schätzung: rund 320 000 Euro) zu übernehmen. 85 Prozent Förderung wurde dafür in Aussicht gestellt.
Gemeinde kann Plakatierung untersagen
Einstimmig votierte der Gemeinderat für den Erlass einer Plakatierverordnung. Hierin wird das Anbringen öffentlicher Anschläge und Plakate geregelt. So ist eine Plakatierung nur nach vorheriger Anzeige möglich. Die Gemeinde kann eine Plakatierung untersagen. Die Beseitigung von Anschläge in der Öffentlichkeit kann angeordnet werden und die Zuwiderhandlung kann mit Geldbuße belegt werden.
Aus nicht öffentlichen Sitzungen gab Bürgermeister Johannes Hümpfner bekannt, dass der städtebauliche Vertrag zwischen Strahlungen und der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen Energie Münnerstadt (Solarpark-Hoheroth) genehmigt wurde.
Die Brunnenbefahrung in Strahlungen wird von der Firma Aquaplus Brunnensanierung Munding, Kronach durchgeführt. Die Auftragserteilung erfolgt durch die VG, die Abrechnung wird getrennt nach Gemeinden vorgenommen. Die Fahrbahnsanierung Rheinfeldshof – Rödelmaier innerorts wird auf den gravierend geschädigten Abschnitt im Außerortsbereich erweitert. Sie wird wird von der Firma SST Straßen und Tiefbau vorgenommen. Zusätzliche Kosten 14 700 Euro.
Positiv befürwortet wurden zwei Anträge auf isolierte Befreiung im Kreuzbergblick. So dürfen beide Bauherren Einfriedungen bauen, einmal aus Gabionengittern, gefüllt mit Steinen und einmal aus Bruchsteinen. Auch der Vorbescheid zum Neubau einer Lagerhalle mit Büro in der Münnerstädter Straße stieß auf Wohlwollen bei den Räten, vorbehaltlich einer Einhaltung von 30 Grad Dachneigung.
Stabilisierungshilfe für Strahlungen
Erfreut teilte Bürgermeister Hümpfner seinem Gremium mit, dass Strahlungen Stabilisierungshilfe in Höhe von 60 000 Euro erhalten habe. Er hoffe, dass dies in den nächsten Jahren weitergehe. Schließlich habe die Gemeinde große finanzielle Projekte vor sich.
Als letztes rief der Bürgermeister seine Gemeinderäte und alle Strahlunger Bürger aktuell zu einem Fotowettbewerb auf. Die Fotos würden auf der neuen Homepage veröffentlicht werden, sagte Hümpfner. Die drei schönsten Fotos erhielten Preise von der Gemeinde.
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