1. Juli 2007: Es ist Bürgerfest in Bad Königshofen. Zwei Bewohner des Asylbewerberheims fahren gegen 0.30 Uhr im alten Ford Fiesta ihrer Schwester nach Hause. Sie bemerken seit einiger Zeit, dass ihnen ein Auto folgt und immer wieder dicht auffährt. Der Ford-Fahrer hält vor dem Heim an, damit sein Bruder einen Torflügel zur Zufahrt öffnen kann, als sich hinten das Verfolgerauto quer stellt.
Die vier Insassen steigen aus, schlagen mit einem Baseballschläger oder Holzstück auf den Ford ein. Autoscheiben zersplittern, Fahrzeugblech wird eingedellt, ein Insasse wird an Kopf (Platzwunde) und Schulter verletzt, derweil der andere ins Heim rennt und um Hilfe ruft – vergeblich. So schildern die beiden Opfer den Angriff. Als Täter identifiziert das am Kopf verletzte Opfer vier Brüder einer Albaner-Familie. Um 0.53 Uhr trifft die Polizei ein.
Sechs Wochen später wird eine Zeugin aus der Nachbarschaft ermittelt, die zur Tatzeit von der Arbeit nach Hause kam und das bestätigt. Mindestens einen der Brüder will sie erkannt haben, als er wegrannte und mit den anderen im Auto geflüchtet sei.
Angeklagten leugnen
Die vier Angeklagten leugnen das. Drei von ihnen wollen den bei der Attacke Verletzten nicht einmal gekannt haben. Zwei der mutmaßlichen Schläger wollen zur Tatzeit in einer Disco gewesen sein, die beiden anderen in einem Dorf nicht weit entfernt, in dem der Schwiegervater des einen wohnt.
Im Laufe der Tage nach dem Angriff auf die beiden Heimbewohner – übrigens mit dem Nebenergebnis, dass das alte Auto, Baujahr 1993, laut einem Reparaturkostenvoranschlag über 861 Euro wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat – bringen die Verdächtigen Alibizeugen bei.
Ein Gochsheimer will zwei der Brüder im Tatzeitraum in einer Schweinfurter Disco gesehen haben; die beiden anderen sollen in dem nahen Dorf genau zur Tatzeit am Sportheim gesehen worden sein. Schließlich bieten sie zwei Rechnungen eines Schnellimbisses in Haßfurt auf – allerdings mit Ausgabezeiten für Speis und Trank zwei Stunden nach der Tat.
Der ermittelnde Polizist gibt sich als Zeuge bei der Berufungsverhandlung in Schweinfurt keine Mühe, seine Auffassung zu verbergen, dass er die vier Angeklagten nach Lage der Dinge und Zeugenaussagen für die Täter hält. Unter anderem zitiert er Zeugenaussagen, wonach Albaner im Kosovo die Minderheit der Aschkali, denen die beiden Opfer angehören, „wie die Pest hassen“. Die Ex-Frau eines der Brüder habe ihm ein Jahr später gesagt, die vier hätten den gewalttätigen Überfall am Asylbewerberheim verübt.
Den Opfern soll in anonymen Anrufen gedroht worden sein, sie würden „brennen“ oder ausgewiesen werden, wenn sie bei ihren Anzeigen gegen die vier Brüder blieben. Der Verletzte zieht seinen Strafantrag aber keineswegs zurück. Die Aschkali-Familie flüchtet allerdings nach dem Vorfall aus Angst aus dem Heim und kündigt an, sie werde auf keinen Fall zurückkehren. Nur Staatsanwaltschaft und Gericht kennen ihren derzeitigen Aufenthaltsort.
Einige der vier Verteidiger werfen dem als Zeugen vernommenen Polizeibeamten vor, einseitig und voreingenommen in Richtung ihrer Mandanten ermittelt zu haben – und nicht „in alle Richtungen“. Dagegen nehmen Staatsanwalt und Nebenkläger-Anwalt den Zeugen in Schutz. Im Erstverfahren waren die Angeklagten vor dem Amtsgericht Bad Neustadt freigesprochen worden mit der Begründung, auch andere Unbekannte kamen als Täter in Frage.
Längerer Prozess?
Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt – und dieses Verfahren droht nun ein längeres zu werden. Noch am dritten Verhandlungstag stellen die Verteidiger eine ganze Reihe von Beweisanträgen. Das Verfahren wird am 24. Januar um 14 Uhr fortgesetzt.
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