(bkr) Die fünf jungen Graffiti-Sprayer, die am vergangenen Sonntag in Bad Neustadt vorläufig festgenommen wurden, müssen mit einer Strafe rechnen. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Schweinfurt auf Anfrage der MAIN-POST. Die Polizeiinspektion Bad Neustadt hat daher den Fall direkt an die Kriminalpolizei Schweinfurt für alle weiteren Ermittlungen abgegeben.
Die Männer und Frauen im Alter zwischen 17 und 24 Jahren stammen nach Angaben eines Sprechers des Polizeipräsidiums zum Teil aus Bad Neustadt, aber auch aus „weiter entfernten Orten in Deutschland“.
Unter Jugendlichen gelten die Graffiti-Motive oft als Kunstwerke. Dabei ist den Sprayern nicht bewusst, dass es sich bei ihrem Tun um eine eindeutige Sachbeschädigung handelt, die nicht ohne Strafe bleibt.
„Es wird generell berücksichtigt, ob es sich um einen Ersttäter oder Wiederholungstäter handelt und auch das Alter der Täter ist ausschlaggebend für das Strafmaß“, sagt Leitender Oberstaatsanwalt Rainer Vogt vom Amtsgericht in Schweinfurt. „So ein Kunstwerk kommt den Verursacher in jedem Fall sehr teuer zu stehen“, so Vogt. Der Sprayer müsse den Geschädigten den kompletten Schaden ersetzen. „Und das kann ohne weiteres auch mehrere tausende Euro betragen. Hinzu kommt noch die eigentliche strafrechtliche Verfolgung der Straftat“, erklärt der Jurist.
Auch wenn es hierbei meist bei Geldstrafen bleibt, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren laut Strafgesetzbuch theoretisch möglich und der Eintrag einer Vorstrafe unumgänglich. „Jedoch wird gerade bei sehr jungen Straftätern das persönliche und familiäre Umfeld sowie die vorliegende Lebenssituation genau beleuchtet“, so Vogt. Maßnahmen zur Resozialisierung seien in diesen Fällen besonders wünschenswert, somit werden soziale Arbeitsstunden einer hohen Geldstrafe vorgezogen, weiß Vogt.
Diese Stunden werden oftmals dafür genutzt, dass der Graffiti-Sprayer selbst seine Hinterlassenschaften entfernt und reinigt. Somit ist die Möglichkeit gegeben, dass dieser ganz direkt aus den eigenen Fehlern lernen kann.
Im Bad Neustädter Fall werde es bis zur Verhandlung der Straftat noch etwa zwei bis drei Monate dauern, hieß es aus Schweinfurt.