Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausweisung von Holzlagerplätzen durch die Kommune erläuterte Bürgermeister Marco Heinickel im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung: Für die Aufstellung eines Bebauungsplans für Holzlagerplätze bestehe kein Rechtsanspruch, da deren Ausweisung nicht unmittelbar Aufgabe der Gemeinde ist. Zum jetzigen Zeitpunkt sei zudem nicht bekannt, wie groß das Interesse für einen Lagerplatz in der Gemeinde wirklich ist.
Burglauer