Oberstreu

"Kleiner Feldtag" für Landwirte – Äcker aus der Produktion nehmen, aber wie?

Mit der neuen Agrarreform, den Ökoregelungen und den Agrarumweltmaßnahmen haben Landwirte die Verpflichtung oder die Möglichkeit, Flächen aus der Erzeugung zu nehmen und stillzulegen. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt entnommen: Zukünftig müssen alle Landwirte, gleichgültig, ob konventionell oder ökologisch wirtschaftend, vier Prozent ihrer Ackerfläche als sogenannte "nichtproduktive Ackerfläche" für den Umwelt-, Klima- und Artenschutz zur Verfügung stellen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten.

Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser MP+-Angebot testen.

Wenn Sie bereits MP+-Nutzer sind, loggen Sie sich bitte hier ein.

Wenn Sie die tägliche Zeitung abonniert haben, ist der Zugang für Sie gratis. Jetzt mit Kundennummer registrieren!