Mit der neuen Agrarreform, den Ökoregelungen und den Agrarumweltmaßnahmen haben Landwirte die Verpflichtung oder die Möglichkeit, Flächen aus der Erzeugung zu nehmen und stillzulegen. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt entnommen: Zukünftig müssen alle Landwirte, gleichgültig, ob konventionell oder ökologisch wirtschaftend, vier Prozent ihrer Ackerfläche als sogenannte "nichtproduktive Ackerfläche" für den Umwelt-, Klima- und Artenschutz zur Verfügung stellen.
"Kleiner Feldtag" für Landwirte – Äcker aus der Produktion nehmen, aber wie?
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