In der Bauerngasse 49 (ehemaliges Anwesen Then) in Mellrichstadt plant die Familie Hartmann vom Planungsbüro Family-Haus den Rückbau des Gebäudes und den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses. Das Vorhaben ist als Ordnungsmaßnahme im Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West vorgesehen. Ein Bebauungsplan besteht nicht, informierte Bürgermeister Eberhard Streit in der Stadtratssitzung. Der geplante Haustyp entspreche zwar nicht den Festsetzungen der Gestaltungssatzung, werde jedoch als städtebaulich verträglich eingeordnet.
Die Bauherren haben zu dem Vorhaben mehrere Entwürfe ausgearbeitet. Die im Stadtrat gezeigten beiden Varianten haben im Wesentlichen Zustimmung beim Sachgebiet Städtebauförderung der Regierung von Unterfranken gefunden, hieß es. Befreiungen von der Gestaltungssatzung sind notwendig insbesondere hinsichtlich der Dachform und der Ausführung der Gauben, sowie bei Traufe und Kniestock, Fensterausführung, Haustüre und Garagentor. Der Zugang zum Haus soll zwischen Hauswand und Bretterwand erfolgen, die Einfahrt zur Garage über den angrenzenden Parkplatz hinter dem Stadthotel, weil kein Innenhof da ist. Das Gremium erklärte sich einstimmig mit den Befreiungen von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung einverstanden.
Abbruch wird gefördert
Zu diesem Bauvorhaben soll der geplante Rückbau im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Stadtumbau West durchgeführt werden. Die Finanzierung erfolgt über einen Zuschuss von 60 Prozent aus dem Stadtumbau West und zu 40 Prozent aus Eigenmitteln der Stadt. Der Stadtrat stimmte der Maßnahme zu. Die Stadt steuert 45 840 Euro zum Abbruch aller bestehenden Gebäude auf dem Grundstück zu. 68 760 Euro kommen aus Mitteln des Städtebauförderungsprogramms.
Zum geplanten Bauvorhaben Rewe in Mellrichstadt informierte Bauamtsleiter Christian Roßhirt, dass die Lärmschutzwerte problematisch sind. Von Seiten der Stadt wurde gewünscht, dass nach Möglichkeit die Werte eines Mischgebietes für das Sondergebiet Einzelhandel in der Sondheimer Straße angesetzt werden. Als Lösung wurde die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets herausgearbeitet. Für die Anwohner bedeutet das insbesondere, dass Nachtlieferzeiten ausgeschlossen sind. Der Stadtrat sprach sich bei einer Gegenstimme für eine zukünftige Ausweisung der Restflächen im Sondergebiet als eingeschränktes Gewerbegebiet aus.
Mehrfamilienhaus in der Bünd
In Nähe der Bündstraße in Mellrichstadt plant ein Bauwerber den Neubau eines Mehrfamilienhauses und stellte eine formlose Bauvoranfrage. Es handelt sich um ein dreigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit Kellergeschoss. Das geplante Vorhaben soll bis an die Gärten zurückgesetzt werden. Die Nachbarn können mit dieser Variante leben. Das Gremium stellte die Zustimmung in Aussicht unter der Maßgabe, dass die Erschließungsmodalitäten zu regeln sind beziehungsweise die Befestigung des Schotterweges vom Bauherrn zu tragen ist oder auf die Nachbargrundstücke umgelegt wird.
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