Zurzeit werden im Landkreis Rhön-Grabfeld 73 Pflegekinder in 58 Familien betreut. Für diese Kinder und ihre Pflegeltern nimmt der Landkreis mehr Geld in die Hand. Das beschloss der Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Angelegenheiten in seiner jüngsten Sitzung.
Helga Stockheimer-Fries vom Amt für Jugend und Familie stellte die neuen Richtlinien für die Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen vor. Sie basieren auf Empfehlungen des Bayerischen Landkreis- und Städtetags. 854 Euro (vorher 802 Euro) Pflegegeld gibt es für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Vom siebten bis zum 13. Lebensjahr sind es 958 Euro (vorher 902 Euro), danach sind es bis zur Volljährigkeit 1098 Euro (vorher 1040 Euro).
Was sind Nebenleistungen?
Erhöht werden auch die Nebenleistungen, die auf Antrag ausbezahlt werden. Das sind unter anderem Kosten, die beim Kauf von Kinderbettchen, Bekleidung, Kindergartenbeiträge, Konfirmation, Kommunion, Musikunterricht oder Einschulung anfallen.
Finanziell besonders aufgewertet wird das Engagement der Eltern, die für die Bereitschaftspflege bereitstehen. Diese Familien stehen Tag und Nacht bei Fuß, um zwei oder drei Geschwisterkinder aufzunehmen. Diese "Rufbereitschaft" wurde früher mit einer monatlichen Pauschale von 100 Euro abgegolten - egal, ob Kinder zugewiesen wurden oder nicht. Diese Pauschale wurde nun gestrichen. Bereitschaftspflegefamilien erhalten dafür in den ersten 60 Tagen der Aufnahme eines neuen jungen Menschen eine monatlich Pauschale von 2250 Euro, ab dem 61. Tag wird das reguläre Pflegegeld bezahlt.
Diese neue Regelung beinhalte kein Verschlechterung für Familien in der Bereitschaftspflege, betonte Stockheimer-Fries. Dies sei auch mit den Familien abgesprochen worden.
Kurzzeitpflege nun auch geregelt
Nicht geregelt war im Landkreis bisher die Kurzzeitpflege. Kinder werden dann in Kurzzeitpflege untergebracht, wenn beispielsweise ihre allein erziehende Mutter ins Krankenhaus musste. Solche Kinder kämen in der Regel aus geordneten Verhältnissen, bringen ausreichend Kleidung mit, haben keinen erhöhten Erziehungs- oder Therapiebedarf und werden von Verwandten, Freunden oder Personen aufgenommen, die die notwendigen Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände bereits in ihrem Haushalt verfügbar haben. Solche Pflegeltern erhalten künftig ebenfalls die Pflegepauschale.
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