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MELLRICHSTADT (G): Polizist ist kein Armleuchter

MELLRICHSTADT (G)

Polizist ist kein Armleuchter

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    Der Angeklagte hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Und so war es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Mellrichstadt gekommen. Der Tatvorwurf: Beleidigung. Er hatte einen Polizeibeamten am Telefon mit „Sie Armleuchter“ tituliert.

    Recht aggressiv ging der Angeklagte die Sache an. Er wisse, wer eine Respektsperson sei, sagte er vor Gericht. Nichts stimme in dieser Anklageschrift. Die Polizei habe seine Frau penetrant durch Anrufe belästigt, auch zu nachtschlafender Zeit. Den Tatvorwurf stritt er vehement ab. Im Gegenteil, der Beamte hätte ihn einfach geduzt. Und er habe sich lediglich am Telefon entnervt geäußert: „Ich bin nicht euer Armleuchter!“

    Der beleidigte Polizeibeamte sagte als Zeuge aus, dass der Angeklagte am Telefon sehr laut geworden sei. Und er habe ihn sehr wohl mit den Worten „Sie Armleuchter!“ beleidigt.

    Der Vertreter der Staatsanwaltschaft führte in seinem Plädoyer ironisch an, dass 23 Voreintragungen im Bundeszentralregister sicher nicht als strafmildernd berücksichtigt werden könnten. Er beantragte eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 15 Euro.

    Richter Joachim Hein lag in seiner Urteilsverkündung noch ein wenig höher: 30 Tagessätze zu 15 Euro, also eine Geldstrafe von 450 Euro, wurden dem Mann für die Beleidigung des Polizeibeamten auferlegt, zudem muss er die Verfahrenskosten tragen.

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