Nach Wochen der Trockenheit erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung ab sofort eine Wassersparanordnung, wie sie schon in den vergangenen Jahren über einen langen Zeitraum gegolten hat und heuer für wenige Wochen aufgehoben war. Damit ist es künftig wieder untersagt, Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung zu entnehmen, wenn es etwa um Gartenbewässerung geht. Im Einzelnen umfasst das Nutzungsverbot mehrere Bereiche: Das Wasser darf nicht mehr zum Befüllen von privaten Schwimmbecken oder Regenwasserzisternen genutzt werden. Nicht davon betroffen sind öffentliche Schwimmbäder und ähnliche Einrichtungen.
Bad Königshofen