Immer wieder werden Wald und Flur, Gräben, Biotope, unbebaute Grundstücke und unbewohnte Hofanlagen als Müllplätze missbraucht. Darauf macht das Landratsamt Schweinfurt in einer Pressemitteilung aufmerksam und bittet die Bevölkerung, solche Vergehen der Polizei anzuzeigen oder dem Umweltamt unter der Nummer Tel. (0 97 21) 55-582 mitzuteilen. Auch am Waldrand lägen Bauschutt, Gartenabfälle, Getreideausputz sowie Friedhofsschalen, und an Feuerstellen würden oft Abfälle aller Art verbrannt.
Das Landratsamt weist darauf hin, das jeder Bürger verpflichtet ist, seinen Abfall – soweit er nicht vermieden werden kann – einer ordnungsgemäßen Verwertung oder, wenn das nicht möglich ist, einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Bauschutt müsse zu einem Bauschuttverwerter oder auf eine zugelassene Bauschuttdeponie gebracht werden, Schrottfahrzeuge zu einem Demontagebetrieb. Für die Annahme von Metallschrott und Sperrmüll steht das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle bei Geldersheim ebenso wie private Abfallentsorgungsunternehmen zur Verfügung.
Kostenlose Sperrmüllentsorgung
Weiter macht das Landratsamt auf die kostenlose Sperrmüllabholung aufmerksam, die mit der Wertkarte im Abfallkalender angefordert werden kann. Dabei werden auch ausrangierte Elektrogeräte mitgenommen. Für die Entsorgung pflanzlicher Abfälle besteht neben der Biotonne die Möglichkeit der kostenlosen Anlieferung bis zu einem Kubikmeter an den Kompostanlagen in Gerolzhofen und am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle. Holzige Pflanzenabfälle können ortsnah im Rahmen der Häckselaktionen zu den jeweils von den Gemeinden veröffentlichten Terminen angeliefert werden. Die im Haushalt anfallenden Wertstoffe wie Altpapier, Altglas und Altmetall gehören demnach in die Container an den Sammelplätzen.
Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung habe sich laut Pressemitteilung zu einem komplexen Rechts- und Wirtschaftsbereich entwickelt mit dem Ziel, durch Förderung der Kreislaufwirtschaft die natürlichen Ressourcen zu schonen und die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen zu sichern. Wilde Müllablagerungen seien Umweltdelikte, die nicht als Kavaliersdelikte behandelt werden. Für Umweltvergehen drohen Bußgelder bis 50 000 Euro.
Für alle Fragen rund um die Abfallentsorgung steht die Abfallberatung des Landkreises zur Verfügung, Tel. (0 97 21) 55-546. Einen Überblick über alle Entsorgungsmöglichkeiten gibt es im jährlichen Abfallkalender und im Internet: www.ihr-umweltpartner.de