Zu dünne Beweislage, zu widersprüchlich die "abwechslungsreichen Angaben" des angeblichen Opfers, wie es die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsverkündung formulierte. Der Vorwurf gegen einen bald 28-Jährigen, einen Mithäftling in der Nacht vom 11. auf den 12. August 2020 auf der Toilette in der mit vier Männern belegten Gemeinschaftszelle der JVA Schweinfurt vergewaltigt zu haben, ließ sich nicht aufrecht erhalten. Auch der Tatverdacht, der Angeklagte habe am Tag zuvor seinem Zellen-Mitbewohner mit einer Zigarette Brandwunden an der Oberseite des linken Unterarms beigebracht, war letztlich nicht haltbar.
Schweinfurt
Angebliche Vergewaltigung im Knast: Am Ende stand ein Freispruch
Im Zweifel für den Angeklagten: Die Aussagen des Opfers waren zu widersprüchlich und sonst hat keiner was gesehen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und eine Haftentschädigung angeordnet.
