Wer am Wahlsonntag nicht ins örtliche Wahllokal pilgern möchte, um seine Kreuze zu machen, kann schon lange vorher per Post seine ausgefüllten Stimmzettel verschicken. Als erstes müssen die Bürger schriftlich oder persönlich die Briefwahl bei der Gemeinde beantragen. Dafür kann das Formular verwendet werden, das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden ist. Diese wird allen wahlberechtigten Bürgern nach Hause zugesendet. Die Briefwahl kann auch online über die Internetseite der Gemeinde, eine E-Mail an die Kommune oder mittels des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Telefonisch ist das nicht möglich.
Bis wann muss ich die Briefwahl beantragen?
Normalerweise sollten die Bürger ihre Briefwahlunterlagen spätestens eine Woche nach Versand des Antrags erhalten. Wenn das nicht der Fall ist, sollte man sich zeitnah an die Gemeinde wenden. Es wird zwar empfohlen die Wahlunterlagen möglichst frühzeitig anzufordern, spätestens müssen die Anträge aber zwei Tage vor der Wahl bei der Gemeinde eingehen, also bis Freitag, 13. März, 15 Uhr.
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Wer sich erst kurz vor der Wahl darum kümmert, sollte die Briefwahl am besten persönlich bei der Gemeinde beantragen. Dort kann man die Unterlagen nämlich direkt mitnehmen – oder gleich vor Ort die Kreuze setzen. Wichtig ist dabei, dass man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dabei hat. Mit einer Bevollmächtigung dürfen auch andere Personen die Wahlunterlagen für einen selbst abholen.
Fehlende Unterschriften sind eine der häufigsten Fehlerquellen
Die Kommunalwahl gilt als vergleichsweise kompliziert. Bis zu 70 Stimmen pro Stimmzettel können die Wähler in Unterfranken vergeben. Die Briefwahl birgt noch weitere Fehlerquellen. Den Unterlagen liegt deswegen ein Wegweiser bei. Wenn man sich an diesem orientiere, mache man alles richtig, sagt Harald Schmitt, stellvertretender Wahlleiter für den Kreis Schweinfurt. Ein häufiger Fehler ist laut dem Experten, dass Bürger ihren Wahlschein behalten. Diesen müssten sie aber auch zurückschicken. Die Briefwahlunterlagen beinhalten zwei Umschläge. Das weiße Couvert ist für alle Stimmzettel gedacht. Dieser Umschlag soll wiederum gemeinsam mit dem Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag. Außerdem sagt Schmitt: "Der Wahlschein muss unten links unterschrieben werden, sonst war alles umsonst."
Wenn beim Eintüten ein Fehler passiere oder die Unterschrift fehle, sei der gesamte Wahlbrief ungültig, die Person habe dann rechtlich gar nicht gewählt, so der Wahlleiter. Das passiere seiner Erfahrung nach mindestens drei Prozent aller Briefwähler. Keine Sorge soll man sich machen, dass das Wahlgeheimnis nicht gewahrt sein könnte, wenn man den Wahlschein, der persönliche Daten enthält, dem Umschlag mit den ausgefüllten Stimmzetteln beilegt. Bevor es ans Auszählen geht, trennen die Wahlhelfer die Unterlagen nämlich voneinander.
Wenn es zeitlich eng wird: Die Unterlagen persönlich vorbeibringen
Der Wahlbrief muss spätestens um 18 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt der Gemeinde eingehen. Damit das gelingt, müssen die Wähler ihre Unterlagen spätestens am Donnerstag vor der Wahl abschicken. Eine andere Möglichkeit ist es, die Wahlunterlagen persönlich in den Briefkasten der Gemeinde einzuwerfen. Wer die Briefwahl beantragt hat, sich kurzfristig aber dazu entscheidet, doch lieber im Wahllokal seine Stimmen abzugeben, kann dies tun. Gegen Vorlage des Wahlscheins erhält man dort neue Stimmzettel.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass man die ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch direkt im Wahllokal vorbeibringen kann. Das ist nich korrekt. Mit dem Wahlschein kann man dort aber neue Stimmzettel erhalten. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
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