Das Atomkraftwerk in Grafenrheinfeld, vom Netz genommen im Jahr 2015, befindet sich aktuell im Restbetrieb und in der Rückbauphase. Bis nach 2035 soll nicht mehr viel übrig sein von dem riesigen Komplex, der insbesondere durch seine beiden mächtigen Kühltürme der hiesigen Landschaft ein markantes Antlitz verleiht. Bis es soweit ist, gibt es noch reichlich zu tun für die Rückbaugesellschaft Preussen Elektra.
Für den Restbetrieb des Kraftwerks wird aus dem Main nach wie vor Wasser für die Kühlung entnommen und wieder in den Fluss eingeleitet. Auch wird Grundwasser zur allgemeinen Wasserversorgung des Kraftwerks benötigt. Dafür braucht Preussen Elektra eine neue wasserrechtliche Erlaubnis, weil die bestehende Ende dieses Jahres ausläuft. Den Antrag auf die neue Erlaubnis hat der Betreiber Mitte dieses Jahres gestellt.
Bund Naturschutz sieht Verstoß gegen Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes
Die darin beantragten Werte für radioaktive Belastung von Abwässern kritisiert nun der Bund Naturschutz. In einer Pressemitteilung der Kreisgruppe Schweinfurt des Umweltverbands heißt es: „Die für die Rückbauphase beantragten Werte für unbekannte Gemische und für Tritium entsprechen den Genehmigungswerten, die für den Leistungsbetrieb zugelassen waren.“ Obwohl diese Abgabewerte nicht ausgeschöpft worden seien, sondern deutlich unterschritten, habe Preussen Elektra in der Antragstellung keine Reduzierung vorgenommen. „Der Bund Naturschutz sieht darin einen Verstoß gegen die Vorgaben zur Strahlenminimierung laut Strahlenschutzgesetz“, teilt Edo Günther, Vorsitzender der Kreisgruppe Schweinfurt, mit.
Antrag "entspricht Recht und Gesetz"
Diesem Vorwurf widerspricht Preussen Elektra. „Selbstverständlich entspricht das, was wir beantragen, Recht und Gesetz“, erklärt Evamaria König, zuständig für die Kommunikation am Standort Grafenrheinfeld. „Für Ableitungen aus dem Kernkraftwerk existieren seit Beginn des Betriebs Genehmigungswerte für die maximale Gesamtaktivität, die in der ersten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung noch einmal beantragt wurden und von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde genehmigt worden sind“, führt König aus. Und: „Die Werte im Antrag auf eine neue wasserrechtliche Genehmigung spiegeln somit die genehmigten Werte der Rückbaugenehmigung wider.“
Der Bund Naturschutz weist weiter darauf hin, dass laut Strahlenschutzgesetz „mögliche Minimierungsmaßnahmen“ ausgeschöpft werden müssten, „um die Strahlenbelastung deutlich zu reduzieren und damit auch einer eventuell möglichen, schädlichen Veränderung der Gewässerbeschaffenheit vorzubeugen“. Zudem seien die Abgabewerte je nach Rückbaufortschritt zu reduzieren.
Es gilt das Prinzip "So niedrig wie möglich"
Laut KKW-Sprecherin König ist das das Bestreben der Rückbaugesellschaft: Im Strahlenschutzrecht gelte das sogenannte ALARA-Prinzip, diese Abkürzung steht für „as low as reasonably achievable“ (zu Deutsch: "so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar"). Demnach müsse die Strahlenexposition generell so niedrig wie möglich gehalten werden, „also auch unterhalb geltender Grenz- beziehungsweise Genehmigungswerte“. Das hieraus „resultierende Gebot zur Strahlenminimierung“ besteht laut Preussen Elektra daher „völlig unabhängig von der Höhe der genehmigten Ableitungswerte, indem es uns als Betreiber stets dazu anhält, auch unter den genehmigten Werten zu bleiben, soweit dies mit verhältnismäßigen Mitteln möglich ist“, erläutert Evamaria König.
Wieviel Wasser soll entnommen werden?
Wieviel Wasser soll für das Kraftwerk künftig denn nun entnommen werden? Bei der Mainwasserentnahme beantragt die Preussen Elektra laut König 2,75 anstatt derzeit 5,56 Kubikmeter in der Sekunde. Bei bei der Grundwasserentnahme sind es 80 000 anstatt derzeit 200 000 Kubikmeter pro Jahr. Bei der Einleitmenge für das Abwasser aus dem Kontrollbereich beantragt die Preussen Elektra nach eigenen Angaben nur noch 15 000 anstatt derzeit 50 000 Kubikmeter pro Jahr.
Und inwieweit schöpft Preussen Elektra die Genehmigungswerte dabei aus? Dazu teilt König mit: "Zu 2,53 Prozent bezogen auf die Abwassermenge von 50000 Kubikmeter pro Jahr beziehungsweise zu 0,006 Prozent bezogen auf die Aktivität der Radionuklide" – ohne Tritium und die Isotope Fe-55 und Ni-63. Bezogen auf die Tritiumaktivität werden die Genehmigungswerte laut König zu 0,04 Prozent ausgeschöpft.
Dem Bund Naturschutz geht es in seinem Anliegen aber darum, die genehmigten Werte an die neuen Abwassermengen anzupassen: "Die Kreisgruppe Schweinfurt des Bund Naturschutzes in Bayern erachtet eine deutliche Reduzierung der zu genehmigenden Einleitungswerte für radioaktive Stoffe in den Main während des AKW-Rückbaus als dringend notwendig", schreibt Edo Günther.
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