Es ist ein unspektakulärer und rein formeller Akt: Die Stadt Gerolzhofen hat ihre "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter" neu gefasst. Der Ferienausschuss des Stadtrats beschloss dies in seiner jüngsten Sitzung einstimmig.
Formaljuristischer Hintergrund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, aufgrund derer dann das Bayerische Straßen- und Wegegesetz vom Landtag geändert wurde. Damit hat sich aber auch die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der städtischen Verordnung geändert, weshalb die Satzung erneut in Kraft zu setzen war. Inhaltliche Änderungen gibt es nicht.
Thomas Vizl (Geo-net) nahm den Tagesordnungspunkt zum Anlass, eine inhaltliche Änderung der Satzung anzuregen. Und zwar bezüglich des Einsatzes von Tausalz. In der momentan geltenden Satzung ist der Einsatz "von abstumpfenden Stoffen (zum Beispiel Sand oder Splitt) und Tausalz" als Gegenmittel beim Kampf gegen Glätte ausdrücklich vorgeschrieben. Vizl hält dies für nicht mehr zeitgemäß, weil die schädlichen Auswirkungen des Salzes für die Umwelt und auch für die Tiere (zum Beispiel Hunde) unstrittig seien. "Das ist ja ein ständiger Lernprozess."
Vizl schlägt vor, die städtische Satzung an die Satzung der Stadt Schweinfurt anzugleichen. Dort ist der Einsatz von Tausalz bereits grundsätzlich verboten, außer wenn die Glätte nicht durch andere Möglichkeiten zu beseitigen ist. Bürgermeister Thorsten Wozniak sicherte zu, das Thema bis spätestens vor Beginn des nächsten Winters 2021/22 nochmals auf die Tagesordnung zu bringen. Protokollführerin Karin Oberst nahm einen entsprechenden Eintrag im Sitzungsprotokoll vor.
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