Fledermäuse, Friedhofsgebühren und das 49-Euro-Ticket beschäftigten in der jüngsten Sitzung den Gemeinderat, wie anschließend aus dem Rathaus zu erfahren war.
Seit einigen Monaten haben sich wieder die Fledermäuse in der Röthleiner Turnhalle eingenistet und fliegen dort fröhlich umher, wie Gemeinderat Bernd Wehner, auch Vorsitzender des Röthleiner TSV, erläuterte. Es musste also etwas passieren und so wurde eine sogenannte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung auf "Verschluss der Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen" beantragt, die von der Höheren Naturschutzbehörde nun bewilligt wurde. Die Auflage: Die Durchführung der Baumaßnahme muss von einem geeigneten Fachbüro umweltbautechnisch begleitet und dokumentiert werden und das verteuert alles zusätzlich. Und so hat der TSV nun bei der Gemeinde eine Kostenübernahme beantragt. Eine konkrete Kostenhöhe lag bei Beantragung nicht vor und so entschied der Gemeinderat, vorerst auf bereits eingestellte Mittel in Höhe von 35.000 Euro zurückzugreifen und bei Bedarf weitere 15.000 Euro als überplanmäßige Ausgabe bereitzustellen. Die finanzielle Unterstützung ist auf maximal 50.000 Euro gedeckelt.
Friedhofsgebühren sollen erhöht werden
Weiter wurden laut Information der Verwaltung die neuen Friedhofsgebühren vorgestellt und festgelegt. Der Gemeinderat entschied, für die Grabgebühren eine Kostendeckung von 60 Prozent anzusetzen – das impliziert eine Kostensteigerung von 21 Prozent; wie Bürgermeister Peter Gehring feststellte, ist das die erste Gebührenanhebung seit 2015. Für ein Einzelgrab und das große Urnengrab werden jeweils knapp 314 Euro, für ein Familiengrab gut 627 Euro fällig. Das kleine Urnengrab und die Urnennische kosten abgerundet je 261 Euro, das Baumbestattungs-Urnengrab knapp 314 Euro, dort kommt noch der Preis für einen Pultstein in Höhe knapp 100 Euro dazu. Mit der Festlegung der Beträge ist nun der Weg geebnet, um die Friedhofs- und Bestattungsordnung sowie die Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung neu auszuarbeiten. Der finale Entwurf muss dann noch den Gemeinderat passieren.
Auftrag für Kanalsanierung wurde vergeben
Nachdem kürzlich die neuen Vorverkaufssatzungen in Kraft getreten sind, mussten pro forma nun noch die alten Satzungen per Satzungsbeschluss aufgehoben werden. Außerdem wurde die seit 2008 gültige Plakatierungsverordnung geändert. Der Gemeinderat entschied, dass Plakate nur an von der Gemeinde vorgesehenen Flächen angebracht werden dürfen; sogenannte Bildwerfer müssen vorab bei der Gemeinde beantragt werden. Wahlwerbung auf Plakaten und Plakatständern darf erst zehn Wochen vor der Wahl und vor politischen Versammlungen sechs Wochen vorher plakatiert werden, dann allerdings auch an Stellen außerhalb der üblichen gemeindlichen Vorgaben.
Anschließend wurde der Auftrag für die anstehenden Kanalsanierungsmaßnahmen in der Heidenfelder Klosterstraße an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter, die Firma Dietzel und Söhne vergeben. Das Angebot beläuft sich auf etwas mehr als 359.000 Euro.
Vereine bekommen für Veranstaltungen weiterhin kleine Mülltonnen
Zur Diskussion stand auch, ob die Gemeinde im Rahmen der Schülerbeförderung das 49-Euro-Ticket "sponsert". Allerdings fahren nicht alle Kinder mit dem Bus, darüber hinaus würde die Gemeinde quasi auch Fahrten in die ganze Bundesrepublik und in den Ferien finanzieren, zudem gibt es wohl günstigere Tickets, also gab es hier keinen Beschluss.
Um die Vereine ging es dann in den nachfolgenden Entscheidungen; auf den Prüfstand kamen Leistungen für die Vereine durch den Bauhof und die Übernahme von Müllgebühren – ein Antrag von Gemeinderätin Martina Braum. Das Gremium sprach sich dafür aus, dass die Vereine – wie bisher – für ihre Feste selbst verantwortlich sind und der Bauhof nur im Notfall Leistungen erbringen soll. Beschlossen wurde dagegen, dass die Vereine weiterhin für kleinere Veranstaltungen Mülltonnen bekommen, die dafür im Bauhof gelagert werden. Bei großen Veranstaltungen müssen die Vereine im Landratsamt Container bestellen. Für den autofreien Sonntag sollen die Vereine weiterhin auf die gewohnten Stromquellen zurückgreifen, die Überlegungen für einen temporären Zugriff auf einen vorhandenen Verteilerkasten der ÜZ oder einen permanenten Anschluss in der Heidenfelder Toilettenanlage wurden als "zu teuer" befunden.
Und abschließend wünschte sich Gemeinderat Andreas Hetterich, dass der Lageplan der geplanten Pumptrack-Strecke im Amtsboten veröffentlicht wird.