Das Problemfeld "Verkehr" in der Hauptstraße und in der Schweinfurter Straße wird jetzt, wie im städtebaulichen Entwicklungskonzept (kurz:ISEK) vorgesehen, angegangen. Das Ratsgremium musste den Startschuss für die Maßnahme jetzt treffen, weil auch das staatliche Bauamt die Trasse 2026 erneuern möchte. Die Behörde wird eine neue Fahrschicht auf die Straße aufbringen, die Gemeinde kümmert sich um die Randbereiche, also um Gehweg, Begrünung und Co. In einem ersten Schritt muss das Gebiet vermessen werden, dann bereits vorhandenes Wissen – Ratsmitglied Christian Hennings verwies auf bestehende Unterlagen zur Begrünung –zusammen getragen werden.. Das staatliche Bauamt hatte bereits im Vorfeld signalisiert, die Arbeit an der Fahrspurdecke zu verschieben, damit alle notwendigen Arbeiten in "einem Rutsch" vollzogen werden könne. Dazu zählen dann offensichtlich auch Verbesserungen im Kanalsystem. Alleine die Änderungen im "ISEK-Bereich" werden rund fünf Millionen Euro kosten, den Löwenanteil sollen Fördermittel erbringen. Zwei Ratsmitglieder stimmten gegen dieses Vorgehen.
80 statt 60 Prozent Förderquote für die Maßnahmen im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes im Sanierungsgebiet könnte Schwebheim erhalten. Der Gemeinderat stimmte für "Innen statt außen", einem Selbstbindungsbeschluss.
Förderschema vorgestellt
Eine Matrix zeigt den künftigen Bauherrn, mit welcher Förderung durch die Gemeinde sie rechnen dürfen, wenn sie im ISEK Gebiet Verbesserungen der Struktur stemmen. Die Zuschüsse liegen zwischen 500 und tausend Euro, orientieren sich am Bauvolumen und am Arbeitsaufwand. Alle Bauherren müssen im ISEK-Verfahren ihre Planungen sorgsam dokumentieren und genehmigen lassen, um von den Zuschüssen und den Fördermitteln zu profitieren.
Baumbestattungen möglich
Die neue Friedhofssatzung ist umfangreicher und detaillierter als die bisherige. Fabian Saalmüller (Leiter Bürgerservice) erläuterte die inhaltlichen und redaktionellen Änderungen. Er hatte sich an der Mustersatzung des Gemeindetages orientiert und Passagen, die der neuen Rechtslage entsprechen, übernommen. Wesentliches Element der Friedhofssatzung ist auch die neue "Abteilung" auf dem Gottesacker. Baumbestattung ist künftig im Kräuterdorf möglich. Unter acht Bäumen kann man sich seine Grabstelle auswählen. Einen Grabschmuck soll in diesem Areal grundsätzlich nicht möglich sein; kleine Gedenktafeln erinnern an die Verstorbenen. Neu ist auch die Beitragssatzung für den Schwebheimer Friedhof, hier einigte man sich auf aktualisierte Tarife – von der Bestattung bis zu den jährlichen Gebühren.
Bei der Kirchweih 2025 und dem anschließenden Erntedankfest werden weitgehend die Schausteller wie bisher vertreten sein. Die Schwebheimer Ratsmitglieder diskutierten die ausführliche Liste, auf der alle Fahrgeschäfte und Speisenangebote aufgelistet sind. Bei beinahe allen Partnern herrschte große Zufriedenheit und Zustimmung über das bisherige Miteinander. Die Verwaltung wird die Bewerber kontaktieren und für das kommende Jahr –wie beschlossen – Vereinbarungen treffen.
Kein "Ja" und kein "Nein" gab es für eine Verkehrsüberwachung im Kräuterdorf. Geschäftsführer David Graser hatte "seinen Zweckverband Mainfranken" vorgestellt und Möglichkeiten der Zusammenarbeit erläutert. Der Zweckverband beauftragt Dienstleister, die sowohl den ruhenden Verkehr – also Falschparker -, als auch den fließenden Verkehr, also "Raser", überwachen. Die Ratsmitglieder diskutierten die Notwendigkeit einer solchen Vergabe, der Kosten und deren Wirkung auf die Bevölkerung. Zweifelsfrei gibt es zahlreiche Parkvergehen rund um die Schulen und am Friedhof, überschreiten PKW- und LKW-Lenker häufig die Höchstgeschwindigkeit auf der Hauptstraße und der Schweinfurter Straße.