Praktikum – viele Jugendliche nutzen jedes Jahr diese Möglichkeit, einige Wochen in einen Beruf reinzuschnuppern. Doch bevor es soweit ist, stellt sich häufig die Frage nach den rechtlichen Regelungen, angefangen bei den Ansprüchen des Praktikanten über den Vertrag bis zur Sozialversicherung.
Wer ein Praktikum absolvieren möchte, sollte sich also in jedem Fall sehr gut informieren. Im September 2016 etwa standen beim bundesweiten Schnuppertag die Obermeister der Innungen auf dem Marktplatz in Schweinfurt Rede und Antwort. Das Interesse war groß und hält an, weiß Roland Maul. Wegen der vielen Nachfragen fasste der Ausbildungsberater der Handwerkskammer für Unterfranken die wichtigsten Fragen und Tipps zusammen.
Viele Handwerksbetriebe ermöglichten Jugendlichen ein „Reinschnuppern“, sagt Maul. Auch Jugendliche mit schlechten Noten hätten so die Möglichkeit, sich in der Praxis zu beweisen. Und nicht wenige Unternehmen hätten über Praktika schon einen Auszubildenden gefunden.
Wann soll man einen Praktikumsvertrag abschließen? Egal ob Pflicht- oder freiwilliges Praktikum: Eine gesetzliche Verpflichtung dazu haben Arbeitgeber nicht. Dennoch sei ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert, da er Klarheit über Aufgaben, Rechte und Pflichten schafft. „Die Erfahrung zeigt: Beide Seiten fahren mit einem Praktikumsvertrag in der Regel besser“, sagt Maul.
Was soll drinstehen? Arbeitgeber sollten im Vertrag Praktikumsdauer und wöchentliche Arbeitszeit festlegen. Auch die Vergütung und den Urlaubsanspruch sollten sie darin regeln. „Damit keine Unklarheiten entstehen, macht auch ein Hinweis auf der Verhalten im Krankheitsfall Sinn“, rät Maul. Sinnvoll sei auch die Zusatzklausel, dass das Praktikum nach dem vereinbarten Zeitraum automatisch endet.
Praktika dienen meist dem Zweck, einen bestimmten Beruf oder Betrieb kennenzulernen. Daher sollte im Vertrag stehen, in welchen Bereichen der Praktikant eingesetzt wird und welche Fähigkeiten er während des Praktikums erlernen soll. Der Praktikant bekommt deshalb auch Betriebsinterna mit. Maul empfiehlt daher, eine Verschwiegenheitsklausel einzufügen.
Auf was hat ein Praktikant Anspruch? Gerade in Handwerksbetrieben sind viele Praktikanten noch unter 18 Jahren. Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Weitere Ansprüche ergeben sich aus der Form des jeweiligen Praktikums. Unterschieden wird dabei zwischen freiwilligen und Pflichtpraktika.
„Freiwillige“ Praktikanten haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die ist definiert als „finanzielle Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhaltes“. Ausgenommen davon ist nur, wer ein sehr kurzes Praktikum macht (in der Regel weniger als einen Monat). Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns haben Praktikanten, die länger als drei Monate in einem Betrieb arbeiten Recht auf einen Stundenlohn von 8,84 Euro.
Beim Urlaub hat der freiwillige Praktikant zudem Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Derzeit liegt er bei 20 Tagen im Jahr, wenn der Praktikant an fünf Tagen die Woche arbeitet. Da Praktikanten in der Regel weniger als zwölf Monate im Betrieb arbeiten, wird ihr Urlaubsanspruch anteilig berechnet – für jeden Monat also ein Zwölftel. Auch hier gilt: Ist der Praktikant nur sehr kurz im Betrieb, entfällt dieser Anspruch.
Eine Besonderheit gibt es bei den Regelungen zur Kündigung. Während der Praktikant mit einer Mindestfrist von vier Wochen kündigen kann, darf der Arbeitgeber das nur aus einem wichtigem Grund.
Am Ende des Praktikums haben Jugendliche auch Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. Der Arbeitgeber muss zwar kein qualifiziertes Praktikumszeugnis ausstellen, doch nur ein solches bringt auch dem Jugendlichen etwas, stellt Maul klar.
Bei Pflichtpraktika hat der Jugendliche solche Ansprüche nicht. Weder ist gesetzlich vorgeschrieben, dass er Lohn bekommt, noch hat er Anspruch auf Urlaub. Falls Betriebsinhaber Praktikanten dennoch etwas zahlen und diese krank werden, haben sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Vorgeschrieben ist lediglich, dass sie eine Praktikumsbescheinigung für Schule oder Universität erhalten müssen.
Welche Versicherungspflichten bestehen? Auch hier unterschiedet der Gesetzgeber nach freiwilligen Praktika und solche, die Pflicht sind. Die Regelungen dazu, ob Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht, sind teils komplex, sagt Maul. Sein Rat an Betriebsinhaber: Sie sollten sich an die Krankenkasse, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung oder an die Ausbildungsberatung der HWK wenden.