Zwei Männer, drei Meinungen. So kann man, zugegeben leicht übertrieben, die derzeitige Situation mit den Corona-Regeln beschreiben.
Neulich berichtete mir ein Bekannter, dass er beim Frisör war. Die Haarabscheider dürfen ja im Gegensatz beispielsweise zu den Kosmetikstudios öffnen. Als der Frisör mit dem Schneiden des Haupthaars fertig war, bat der Kunde noch, auch seine Theo-Waigel-Gedächtnis-Augenbrauen etwas zu kürzen. Das gehe leider nicht, antwortete der Frisör, denn dies sei ja quasi Kosmetik und somit momentan verboten.
Das verwundert. Und verwirrt. Denn ein anderer Bekannter war vor wenigen Tagen ebenfalls bei einem anderen Coiffeur seines Vertrauens – und dort wurden ihm anstandslos auch die Augenbrauen, die Nasenhaare und sogar der Bewuchs in den Ohren gekürzt.
Das war Grund genug, beim dritten Mann, konkret beim Pressesprecher des Landratsamts Schweinfurt, jetzt mal nachzufragen, wie die Lage beim professionellen Haarekürzen jetzt tatsächlich einzuschätzen ist.
„Grundsätzlich ist Augenbrauenkürzen möglich. Auch Bartpflege ist möglich“, heißt es aus dem Landratsamt. „Allerdings bleibt das die freie Entscheidung des Friseurs, ob er momentan Augenbrauen- oder Bartpflege durchführt.“
Wieder was gelernt.
Der Diskussionszeitraum für diesen Artikel ist leider schon abgelaufen. Sie können daher keine neuen Beiträge zu diesem Artikel verfassen!