Ab diesem Montag gilt sie, die 15-Kilometer-Beschränkung in Corona-Hotspots. Als solche gelten Landkreise und kreisfreie Städte mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von über 200. Dort dürfen dann Fahrten mit mehr als 15 Kilometer Entfernung ab der eigenen Gemeinde- oder Stadtgrenze nur noch bei "triftigem Grund" unternommen werden. Ausdrücklich nicht dazu zählen touristische Tagesausflüge. Diese sollen mit der umstrittenen Regelung reduziert werden.Landratsämter geben 15-Kilometer-Beschränkung bekanntVerwirrend war bis zum Wochenende die praktische Umsetzung der neuen Einschränkung.
Würzburg
15-Kilometer-Beschränkung: Warum sie nur Ausflügler trifft
In Corona-Hotspots mit Inzidenzwerten über 200 darf der eigene Ort ab Montag nur noch in einem 15-Kilometer-Radius verlassen werden. Doch auch hier gibt es viele Ausnahmen.
