
Auf der B27 bei Thüngersheim haben Polizeibeamte am Donnerstagnachmittag einen Lkw-Fahrer kontrolliert, der ihnen einen polnischen Führerschein zeigte. Dieser war jedoch unrechtmäßig erworben worden. Wie die Polizei mitteilt, wollte der Fahrer vermutlich Kosten sparen und sei auf die Idee gekommen, während eines Urlaubes in Polen eine Fahrerlaubnisprüfung abzulegen. Der Gesetzgeber sehe jedoch nicht vor, dass eine Fahrerlaubnis im Rahmen einer Urlaubsreise erworben werden könne, heißt es weiter in der Mitteilung.
Geld konnte der Mann letztlich nicht sparen, denn er muss nun noch eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Ferner wird der Sachverhalt im Rahmen einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft in Würzburg übersandt. Hier kann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Darüber hinaus steht im Raum, dass von Amts wegen eine Sperrfrist bis zur rechtmäßigen Erlangung einer deutschen Fahrerlaubnis erlassen werden kann, so die Polizei.
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