
Timothy Oko-Oboh geht nach wie vor jeden Tag zum Praktikum ins Seniorenwohnheim „Haus Franziskus“. Täglich büffelt er Deutsch. Er versucht, sich auf diese Dinge zu konzentrieren, obwohl ein Damoklesschwert über dem 18-Jährigen schwebt: Der Nigerianer soll abgeschoben werden. Das wollen Sven und Claire Stabenow aus Ochsenfurt, bei denen der Jugendliche wohnt, verhindern. Deshalb starteten sie eine Petition an den Bayerischen Landtag.
Als Kind auf der Flucht
Timothy Oko-Oboh war nicht einmal zwölf Jahre alt, als er aus Nigeria floh. „Mein Vater gehörte einer Gang an“, erzählt er. „Ogboni Fraternity“ nennt die sich. Sie gilt als kriminell, wenn nicht gar mafiös. Weil sein Vater starb, drohte ihm als erstgeborener Sohn die Zwangsrekrutierung. Hätte er sich geweigert, hätte es sein können, dass man ihn ermordet, erzählt der Teenager.
In Nigeria lebte Timothy Oko-Oboh mit seiner Mutter an drei verschiedenen Orten, um vor der Gruppe sicher zu sein. Jedes Mal wurde er aufgespürt. Da riet ihm die Mutter, zu fliehen. All das berichtete Oko-Oboh im März bei seiner Anhörung: „Doch ich hatte das Gefühl, dass man mir nicht glaubt.“
Traumberuf in der Altenpflege
Sven Stabenow las sich in die für ihn bis dato völlig unbekannte Materie ein und stieß auf Berichte, wonach es wirklich schon dazu gekommen ist, dass „Abtrünnige“ von der „Ogboni Fraternity“ ermordet wurden. Doch unabhängig davon, wie groß die Gefahr für seinen Schützling tatsächlich ist, kämpft er um Timothys Bleiberecht, weil es für ihn keinen vernünftigen Grund gibt, den Jugendlichen abzuschieben. Timothy sei bestens integriert. Er habe in der Altenpflege seinen Traumberuf gefunden. Das „Haus Franziskus“ würde ihn sofort einstellen. Dort, so der Internist, werden engagierte Pflegekräfte dringend gesucht.
Seit April weiß Timothy Oko-Oboh, dass er abgeschoben werden soll. Dagegen legte er Widerspruch ein. Am 8. September kommt die Sache vor das Würzburger Verwaltungsgericht. Bis dahin sammeln die Stabenows Unterschriften für ihre Petition. Fast 1900 Menschen erklärten sich inzwischen mit Timothy solidarisch.
Entscheidet die Härtefallkommission?
Sollte das Verwaltungsgericht negativ entscheiden, wird die Petition an den Petitionsausschuss des Landtags geschickt. Das Ehepaar Stabenow hofft, dass der Ausschuss den „Fall“ Timothy Oko-Oboh an die Härtefallkommission des Innenministeriums übergibt.
Dafür, dass er möglicherweise bald abgeschoben wird, wirkt Timothy Oko-Oboh erstaunlich gefasst. „Ich schlafe allerdings nicht mehr gut“, räumt er ein. Doch er möchte nicht verzweifeln. Sein starker Glaube hilft dem jungen Christen, die Unsicherheit zu verkraften: „Ich bete viel.“
Mitglied der Freien evangelischen Gemeinde
Oko-Oboh gehört der Freien evangelischen Gemeinde (FEG) in Ochsenfurt an. Hier engagieren sich auch Sven und Claire Stabenow. „Auch wir beten für ihn“, sagt der FEG-Gemeindeleiter, der sich mit seiner Frau schon oft für Flüchtlinge eingesetzt hat.
Sven Stabenow möchte bei der Gerichtsverhandlung als Timothys Beistand auftreten. Das hat er schon in zwei anderen Fällen getan. Dabei ging es um religiöse Fluchtgründe: Weil sie Christen waren oder geworden sind, war das Leben zweier Geflüchteter in ihrem Heimatland bedroht. Stabenow bezeugte in diesen Fällen, dass die Flüchtlinge tatsächlich tief vom christlichen Glauben überzeugt sind. Beide Männer durften bleiben.
In Timothy Oko-Obohs Fall will Stabenow vor allem deutlich machen, dass der Jugendliche aufgrund seiner vorbildlichen Integrationsbemühungen ein Bleiberecht verdient hat: „Unsere Gesellschaft braucht Menschen wie ihn.“
Petitionen für Flüchtlinge
Der Bayerischen Verfassung zufolge hat jeder Staatsbürger das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an Behörden und den Landtag zu wenden. Zur Halbzeit und zum Ende einer jeden Wahlperiode wird über die Behandlung der Eingaben berichtet.
Der letzte Bericht stammt vom Mai 2016. Demnach stiegen die Petitionen aus dem Ausländerrecht stark an. Zwischen September 2013 und Mai 2016 gab es 329 Eingaben zu diesem Thema. Das ist fast dreimal so viel wie in der ersten Hälfte der vorangegangenen Legislaturperiode.
Prinzipiell liegt die Zuständigkeit in asylrechtlichen Verfahren beim Bund. Der Petitionsausschuss kann jedoch bei besonderen Einzelschicksalen und in humanitären Ausnahmefällen Eingaben an die Härtefallkommission des Innenministeriums weitergeben. Im Vorfeld wird geprüft, ob jemand tatsächlich gut integriert ist. Gerade das Ausländerrecht gilt im Petitionsausschuss als „schwierig“, so die Vorsitzende Sylvia Stierstorfer (CSU). Aus Angst, Präzedenzfälle zu schaffen, werden viele Petitionen abgelehnt. Stierstorfer wünscht sich, dass die Härtefallkommission häufiger angerufen wird.
Die Petition der Stabenows kann unter www.change.org/p/härtefallkommission-des-bayerischen-innenministeriums-eine-chance-für-timothy noch mitgezeichnet werden. pat
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