Das Coronavirus greift nun auch in Unterfranken um sich. Auch wer seine Kreuze ursprünglich im Wahllokal setzen wollte, denkt aus Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus nun möglicherweise über Briefwahl nach. Diese Option empfahl auch Ministerpräsident Markus Söder besorgten Wählern.
Briefwahlanträge müssen laut bayerischem Innenministerium spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 13. März, 15 Uhr, bei der Gemeinde vorliegen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung, können sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
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Wer sich erst so kurz vor der Wahl darum kümmert, sollte die Briefwahl am besten persönlich bei der Gemeinde beantragen. Dort kann man die Unterlagen nämlich direkt mitnehmen – oder gleich an Ort und Stelle die Kreuze setzen. Wichtig ist dabei, dass man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dabei hat. Mit einer schriftlichen Vollmacht dürfen auch andere Personen die Briefwahlunterlagen für einen abholen.
Der Wahlbrief muss spätestens um 18 Uhr am Wahlsonntag bei der auf dem Umschlag genannten Stelle eingehen. Damit das gelingt, müssen die Wähler ihre Unterlagen spätestens am Donnerstag vor der Wahl mit der Post abschicken. Eine andere Möglichkeit ist es, die Wahlunterlagen persönlich in den Briefkasten der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft einzuwerfen. Wer die Briefwahl beantragt hat, sich kurzfristig aber dazu entscheidet, doch lieber im Wahllokal seine Stimmen abzugeben, kann dies tun. Gegen Vorlage des Wahlscheins und eines Identitätsausweises erhält man dort neue Stimmzettel.
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Aber auch für alle, die traditionell im Wahllokal abstimmen möchten, sind Vorkehrungen getroffen. Das Innenministerium hat Landratsämter und Gemeinden darum gebeten, dass dort ausreichen Handreinigungsmittel zur Verfügung gestellt wird. Und es ist auch erlaubt, seinen eigenen Stift mitzubringen.
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