Der Bebauungsplan Beckenweinberg hat sich auf den Tagesordnungen des Eibelstadter Stadtrates schon einen Stammplatz erarbeitet. Mittlerweile wird bereits zum achten Mal versucht, eine Änderung dieses Plans zu einem Abschluss zu bringen. Weil aber auch der letzte Versuch aus dem Jahr 2014 noch nicht zum Erfolg führte, wurde das Plangebiet nun kurzerhand geteilt, um wenigstens auf zwei Dritteln der Fläche endlich voran zu kommen (wir berichteten).
„Vor 15 Monaten hatte es diverse Gespräche mit dem Landratsamt und auch Privatleuten gegeben“, beschrieb Bürgermeister Markus Schenk in der jüngsten Stadtratssitzung die Bemühungen der Verwaltung. „Damals wollten wir bis zum Sommer 2015 alles regeln.“ Um diesen Zeitplan einhalten zu können, hat sich die Stadt nun für eine Zwei-Drittel-Lösung entschieden. Ursprünglich reichte das Plangebiet vom Tegut bis zum Schützenring und von der Würzburger Straße bis zur B 13.
Das Gebiet Beckenweinberg ist nicht leicht zu überplanen. Es finden sich dort schon seit Langem Gewerbebetriebe ebenso wie Wohnhäuser. Ob Gewerbebetriebe, Wohnhäuser oder Lagerplätze – am Beckenweinberg gibt es alles in unmittelbarer Nachbarschaft. Um neue Wohngebiete ausweisen zu können und die unterschiedlichen Interessen der Anrainer miteinander in Einklang zu bringen, soll der Bebauungsplan geändert werden. Vor allem will die Stadt damit für die Zukunft Rechtssicherheit schaffen.
Dem Bürgermeister brennt das Thema auf den Nägeln, denn Interessenten für Baugrundstücke in Eibelstadt rennen ihm die Türe ein. Aber dafür muss zuerst das Thema Lärmschutz geklärt werden. Denn an neu ausgewiesenen Wohngebieten dürfen nur bestimmte Lärmimmissionen von benachbarten Betrieben ankommen.
Einige dieser Betriebe fürchten nun, durch Beschränkungen der Lärmimmissionen in ihrer Entwicklung eingeschränkt zu werden. Auch im Stadtrat herrscht bezüglich dieser Fragen keine Einigkeit. Fünf Ratsmitglieder dürfen wegen persönlicher Beteiligung ohnehin nicht abstimmen. Aber auch ohne ihre Mitwirkung fielen die Ergebnisse oft denkbar knapp aus.
Die Betriebe genießen zwar im Rahmen der genehmigten Nutzung Bestandsschutz. Sobald sie aber eine bauliche Änderung oder eine Nutzung im Betrieb vornehmen wollen, müssen die Inhaber nachweisen, dass die vorgeschriebenen Werte dann eingehalten werden. Eine Änderung wäre beispielsweise auch eine neue Einfahrt zu einem der Betriebe.
Die dort verkehrenden Lastwagen sollen möglichst nicht mehr durch die Untere Au fahren, um die dortige Wohnbebauung zu entlasten. Statt dessen ist eine Zufahrt über den Kreisel am Tegut und über den Wiesenweg ins Auge gefasst.
Um eine Verträglichkeit mit der benachbarten Wohnbebauung herzustellen, sollen im Bebauungsplan Geräuschkontingente festgeschrieben werden. Diese Kontingente bestimmen, welchen Lärm ein Gewerbegebiet insgesamt höchstens verursachen darf, wie sich dieser Lärm auf die einzelnen Betriebe verteilt und welche Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden könnten.
Die Vorbehalte einzelner Betriebe gegen solche Festsetzungen kann Bürgermeister Schenk indes nicht nachvollziehen. Mehrfach waren Einwände vorgebracht worden. „Der Lärmschutz ist sowieso immer zu beachten, unabhängig vom Bebauungsplan“, sagte er in einem anschließenden Gespräch mit der Redaktion. „Die TA Lärm gibt es schon seit Jahrzehnten.“
Ohne Schallschutzgutachten geht also im Falle einer Änderung ohnehin nichts. Inzwischen, so der Bürgermeister, hätten alle Betriebe ein Nachweisverfahren über die Einhaltung der Lärmgrenzen in Auftrag gegeben. Da im Bereich des Gewerbegebietes am westlichen Ende des Bebauungsplanes Beckenweinberg trotzdem noch Klärungsbedarf besteht, wurde das Gebiet nun um diesen Bereich verkleinert. Aber auch in dem übrig gebliebenen Bereich, so Schenk, werde es noch einige Zeit dauern, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Vom 6. bis 27. August soll der nun verkleinerte Plan ausgelegt werden.