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EISINGEN: Die Tücken im Kleingedruckten

EISINGEN

Die Tücken im Kleingedruckten

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    Man lernt nie aus, dieser banale Satz mag Alwin Teufel und seiner Frau Marion Wundinger-Teufel aus Eisingen in den vergangenen Monaten wohl mehrfach in den Sinn gekommen sein. Im Frühjahr war der Wagen seiner Frau wegen eines Fehlers der Werkstatt zum Totalschaden geworden, bis heute wartet die Familie auf einen Teil der Versicherungssumme. Der Grund: Das „Kleingedruckte“ im Versicherungsvertrag.

    Ende März war der Wagen von Marion Wundinger-Teufel auf der Rückfahrt vom Kundendienst nach Eisingen an der Hettstadter Steige in Brand geraten. Auf Höhe der Bäckerei Götz war Endstation, berichtet Alwin Teufel bei einem Anruf in der Redaktion. Drei Gutachter seien nötig gewesen, um die Schadensursache zu ermitteln und deshalb habe es einige Wochen gedauert, bis fest stand: Die Werkstatt hatte beim Kundendienst den Ölfilter falsch montiert, austretendes Motoröl gelangte auf den heißen Katalysator und entzündete sich - Motorbrand.

    Aus einem gut 20 000 Euro teuren, eineinhalb Jahre alten Golf war binnen Minuten ein Wrack mit einem Restwert von knapp 4000 Euro geworden. VW habe dann auch eine schnelle Regulierung des Schadens am Fahrzeug, für das noch Garantie bestand, zugesagt so Teufel weiter.

    So weit, so gut. Oder besser: so schlecht. Denn obwohl der Fall eigentlich klar scheint, warten die Teufels bis heute immer noch auf einen beträchtlichen Teil der Versicherungssumme. Der Hintergrund ist wohl auch den meisten Menschen, die ihr Auto gut versichert wähnen, unbekannt. Dabei haben sie ihn im Kleingedruckten ihrer Autoversicherung unterschrieben und damit zugestimmt.

    Das Auto der Teufels hatte einen Zeitwert von rund 20 000 Euro, berichtet Alwin Teufel. Für den ausgebrannten Wagen erhielten sie von ihrem Autohaus den Schätzwert von rund 3900 Euro. Also bliebe eine Restsumme von rund 16 000 Euro plus Nutzungsausfall, Mietwagen etc., die die Versicherung tragen muss. Das zumindest dachten die Teufels – und staunten nicht schlecht, als gerade einmal rund 13 000 Euro auf ihrem Konto eintrafen.

    Ein Anruf bei der Versicherung des Autohauses brachte Klarheit: Man klärte die Teufels auf, dies sei der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ohne Mehrwertsteuer. Die Steuer bekämen die Teufels nur komplett von der Versicherung ersetzt, wenn sie ein gleichwertiges oder teureres Ersatzfahrzeug anschaffen würde. Koste der Ersatz weniger, bekämen sie die Steuer nur anteilig ersetzt, werde gar kein Ersatz angeschafft, falle die Steuer komplett weg. „Ich habe es nicht glauben wollen“, berichtet Alwin Teufel am Telefon, „aber unser Anwalt hat uns bestätigt, dass das korrekt sei.

    „Man kann als Versicherter keinen Anspruch auf etwas erheben, was beim der Ersatz des Schadens nicht angefallen ist, “

    Bianca Boss Bund der Versicherten

    „Das stimmt und steht auch in jedem Versicherungsvertrag so drin“, sagt auch Bianca Boss vom Bund der Versicherten e.V. in Henstedt-Ulzburg nördlich von Hamburg. Sie zitiert aus dem „Kleingedruckten“ der allgemeinen Versicherungsbedingungen: „Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. . .“

    „Man kann als Versicherter keinen Anspruch auf etwas erheben, was beim der Ersatz des Schadens nicht angefallen ist, also auf etwas, was hätte sein können – auch wenn man es schon einmal bezahlt hat“, erläutert sie. „Ich weiß, dass das nicht einfach zu verstehen ist“, gibt sie zu.

    Das Problem der Teufels: Ihr Autohaus habe einfach nicht rechtzeitig ein Fahrzeug beschaffen können, das dem zerstörten einigermaßen gleichwertig gewesen sei, sagt Teufel. „Die Farbe war uns dabei egal, nur Automatikgetriebe und Xenonlicht wollten wir schon wieder haben“, so Alwin Teufel.

    Ein Angebot, das Fahrzeug über eine dritte Partei beschaffen zu lassen schlugen die Teufels wegen möglicher Probleme bei Garantiefällen auf Anraten ihres Anwaltes aus. Ebenso wie das Angebot, ein Neufahrzeug zu bestellen. „Der Liefertermin wäre September oder Oktober gewesen, meine Frau braucht das Auto aber jeden Tag, um zur Arbeit zu fahren“, sagt Alwin Teufel.

    Letztendlich wandten sie sich an den Händler in Uffenheim, bei dem sie das erste Fahrzeug gekauft hatten. Der konnte ein Neufahrzeug zum 28. Juni besorgen. Doch bis dahin hatte die Versicherung des Autohauses bereits das Geld überwiesen – nur ohne die Mehrwertsteuer. Bis heute warten die Teufels auf rund 7500 Euro, sagt Erwin Teufel.

    Dieser Betrag setzt sich unter anderem zusammen aus der noch ausstehenden Mehrwertsteuer und den weiteren Kosten für Mietwagen und Nutzungsausfall. Kosten, die der Anwalt der Teufels ausgerechnet und der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt hat, sagt Teufel am Telefon. Angeboten habe die Versicherung nur rund 3000 Euro, die noch ausstehende Mehrwertsteuer.

    „Normaler Weise werden als Wiederbeschaffungszeitraum etwa zwei Wochen angesetzt“, sagt Hans-Erich Jordan, der Würzburger Anwalt der Teufels. Weil aber das Autohaus kein gleichwertiges Fahrzeug habe beschaffen können, habe es eben bis zum 28. Juni gedauert. Deswegen sei der Nutzungsausfall so hoch ausgefallen, so der Anwalt, der für die Teufels derzeit eine Klage beim Landgericht eingereicht hat.

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