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UFFENHEIM: Ein Bauherr und ein Bodendenkmal

UFFENHEIM

Ein Bauherr und ein Bodendenkmal

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    Fakten geschaffen: Der Uffenheimer Unternehmer Reinhard Ott wehrt sich im Industriegebiet öffentlichkeitswirksam gegen Auflagen des Denkmalschutzes beim geplanten Bau einer neuen Halle.
    Fakten geschaffen: Der Uffenheimer Unternehmer Reinhard Ott wehrt sich im Industriegebiet öffentlichkeitswirksam gegen Auflagen des Denkmalschutzes beim geplanten Bau einer neuen Halle. Foto: Foto: Gerhard Krämer

    „Ausgrabungswahnsinn“ steht in großen Lettern auf einem von Tibet-Fähnchen umflatterten Schild im Industriegebiet Uffenheim-Langensteinach. Aufgestellt hat das Schild die Firma Imro Maschinenbau, die eigentlich erweitern wollte, nun aber wegen der für sie nicht bekannten Kosten für eine archäologische Grabung die Baufläche wieder zuschieben will.

    Eine alte Weisheit besagt, wer um Uffenheim herum den Spaten in den Boden sticht, stößt mit großer Wahrscheinlichkeit auf ein Artefakt aus der Vergangenheit. Das ist allen bekannt. In der Jungsteinzeit war das fruchtbare Land beliebter Siedlungsplatz für die ersten Bauern. Besonders im Industriegebiet Uffenheim-Langensteinach ist dies genau dokumentiert und auf Luftbildern gut zu erkennen.

    Grabungen der Archäologen gehen zu Lasten des Bauherrn. Das ist Gesetz in Deutschland. Beim Bau eines Auslieferungslagers eines großen Möbelunternehmens im gleichen Industriegebiet soll die Summe im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

    Nun sind es bei Imro wohl keine „mehrere 100000 Euro“, wie auf dem Schild zu lesen ist. Aber trotzdem hätte Reinhard Ott, einer der beiden Chefs der Firma, gerne gewusst, von welchen Kosten er für eine archäologische Grabung ausgehen muss. Er sei schließlich Unternehmer und müsse genau kalkulieren, so Ott.

    Aber genau das kann das Landesamt für Denkmalpflege nicht sagen. In einer Pressemitteilung verweist das Amt auf den Unternehmer und Bauherrn, der dies einem Kostenangebot der von ihm beauftragten Firma entnehmen könnte. Doch so einfach ist dies nicht.

    Reinhard Ott plante, auf einer Fläche von 50 mal 15 Meter eine Halle zu errichten, die zum einen der Fertigung mit drei bis vier Arbeitsplätzen, zum anderen als Ausstellungsraum gedient hätte. Dieses Areal ist freigeschoben, eine von Imro beauftragte Grabungsfirma aus Magdeburg hatte nach ersten Untersuchungen nichts gefunden. Dies wurde jedoch von einem Mitarbeiter des Landesamts widerlegt.

    Jetzt gibt es einige kleine Befunde, laut Ott etwa 14, die vor dem Weiterbau genau dokumentiert werden müssten. Rund 3000 Euro habe die Firma bis jetzt nur dafür bezahlt. Die genauere Untersuchung soll nach Otts Worten etwa 8000 Euro kosten, wenn Imro die dafür erforderlichen Maschinen stellt.

    Allerdings geht es nicht nur um die Grundfläche der Halle, sondern auch um die fünfmal so große Fläche zwischen dem geplanten Neubau und dem bestehenden Gebäude. Weil die Fläche angeglichen werden muss, müsste dort 50 bis 60 Zentimeter tief in den Boden eingegriffen werden. Mit der Folge, dass erneut archäologische Untersuchungen nötig werden, sagt Ott.

    Deshalb hätte Ott seine Kosten gerne auf 10 000 Euro gedeckelt, die er bereit wäre zu zahlen. Auf diesen Vorschlag lässt sich das Denkmalamt allerdings nicht ein. Seit einem Treffen im Dezember warte er nun auf einen annehmbaren Vorschlag der Behörde. Die Option, den Boden konservatorisch abzudecken und dann darauf zu bauen, kommt für Ott nicht in Frage. Zum einen sei dies zu teuer, zum anderen befürchtet er statische Probleme für die zwölf Meter hohe Halle.

    Martin Nadler von der Nürnberger Stelle des Landesamts versteht die Aufregung nicht. Im Randbereich eines bekannten Bodendenkmals seien insgesamt nur kleinere Befunde zu erwarten – mit überschaubaren Kosten, sagt er. Dass ein öffentliches Interesse daran besteht, die frühgeschichtlichen Funde zu sichern, will Reinhard auch gar nicht bestreiten. Aber dann müsse der Staat die Kosten für die Grabung übernehmen.

    Auf Anfrage dieser Zeitung teilte Alexandra Beck vom Landesamt mit, dass Grundstückseigentümer in der Regel die Kosten für den Eingriff in das Bodendenkmal bis zu einer individuell bemessenen Zumutbarkeitsgrenze tragen müssen. In ganz besonderen Fällen, beispielsweise im Privathausbau und bei kommunalen Baumaßnahmen, könne es zu Förderungen kommen, schreibt das Landesamt.

    Ott hat nun das besagte Schild aufstellen lassen; nicht nur, um seinem Unmut Luft zu machen, sondern auch, um die breite Öffentlichkeit auf dieses Gesetz aufmerksam zu machen. Beim Uffenheimer Bürgermeister Wolfgang Lampe hat er damit keinen Beifall geerntet. Weitere Investoren könnten abgeschreckt werden, so Lampe.

    Seit Wochen versuchte der Bürgermeister deshalb zu vermitteln und bedauert deshalb Otts Ankündigung, nun doch nicht bauen zu wollen. Denn wie der Unternehmer gegenüber dieser Zeitung mitteilte, will er die Fläche wieder zuschieben lassen und statt der eigenen Fertigung komplette Bauteile aus dem Ausland beziehen. „Weiteres Geld für Untersuchungen wird nicht mehr in die Hand genommen“, sagt Reinhard Ott.

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