Was sie sahen, verschlug ihnen die Sprache: Schimmelige Nudeln und überlagerte Soßen, nicht angeschlossene Kühlschränke, überall Dreck, Fett und Speisen, die, wie die Staatsanwaltschaft formuliert „für den Verzehr durch Menschen nicht geeignet sind“.
Nun sitzt der Betreiber der Wok-Garage vor dem Amtsgericht. Ein höflicher, gebildeter, nach eigenen Worten schwer kranker, alter Mann. „Ich bitte um Gnade“, sagt er, „alles tut mir furchtbar leid“.
Das Schicksal hat ihn schwer gebeutelt. Vor vielen Jahren ist er vor dem totalitären Regime in seiner Heimat geflohen und hat versucht, in Deutschland Fuß zu fassen. So richtig gelungen ist ihm das nicht.
Wenn man den Internet-Branchenverzeichnissen Glauben schenkt, betreibt er noch heute, mit 70 Jahren, einen Lieferservice, ein Transportunternehmen und eine Pension.
Er hatte ein kleines Lokal, das geschlossen wurde, weil er die Pacht nicht mehr bezahlen konnte. Wenn es stimmt, was er sagt, lebt er von 180 Rente und Zuwendungen seiner Familie.
Seine Ehe zerbrach schon vor langer Zeit. Vermutlich nahm seine Frau damals die Kinder mit. Auf jeden Fall war der Angeklagte in den 90-er Jahren Vorsitzender eines Vätervereins und engagierte sich dafür, „Kindern nach der Trennung Vater und Mutter zu erhalten“.
Er kenne viele hochrangige Politiker, sagt er vor Gericht. „Ich habe einen Namen gehabt, ich habe Seminare für Familienrichter gehalten.“ Aber was nützt das, wenn in seiner Garage tote Fliegen in den Töpfen dümpeln und vergammeltes Entenfleisch auf dem Fußboden liegt.
Als die Polizei im Dezember 2007 die Sauerei entdeckte, sanierte der 70-Jährige gerade sein Haus. „Die Bank hatte mir nochmal
15 000 Euro geliehen, damit ich es herrichten konnte“, erzählt er dem Gericht. Nach den Arbeiten sollte er die Immobilie verkaufen. Aber das ist ihm bis heute nicht gelungen.
„Die Lebensmittel stammten aus meinem Lokal, das ich wegen der Pachtrückstände räumen musste“, sagt er. „Ich fühle mich beschämt und schuldig.“
So viel Elend rührt an. Die Staatsanwältin ist bereit, den ursprünglichen Strafbefehl von 80 Tagessätzen ? 25 Euro zu reduzieren. Der Angeklagte bedankt sich bei ihr. „Sie könnten meine Tochter sein“, sagt er, „sie sind sehr liebevoll“. Der Richter verurteilt ihn zur Zahlung von 80 Tagessätzen ? 15 Euro. „Am besten beantragen Sie gleich Ratenzahlung“, sagt er.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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