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EIBELSTADT: Lärmschutz muss immer berücksichtigt werden

EIBELSTADT

Lärmschutz muss immer berücksichtigt werden

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    Mit dem Bebauungsplan „Beckenweinberg“ in Eibelstadt geht es nicht recht voran. Erneut haben mehrere Gewerbetreibende Einwendungen erhoben, da sie Nachteile für ihre Betriebe befürchten. Über diese Einwendungen diskutierten die Stadträte in ihrer jüngsten Sitzung. Der Bebauungsplan sieht Einschränkungen bei den Lärmimmissionen vor, um ein konfliktfreies Miteinander von Wohnbebauung und Gewerbebetrieben sicherzustellen.

    Deshalb wurden im Plan Geräuschkontingente für die Gewerbe- und Sondergebiete festgelegt, die von diesen maximal ausgehen dürfen. Sollte in einem Betrieb eine Nutzungs- oder bauliche Änderung stattfinden, so müsste sich diese an den Geräuschkontingenten orientieren. Wie Bürgermeister Markus Schenk betonte, sind schon genehmigte Betriebe davon allerdings ausgenommen. Sie genießen Bestandsschutz.

    Schenk wies aber auch darauf hin, dass unabhängig von den Festsetzungen des Bebauungsplans überhaupt immer der Lärmschutz berücksichtigt werden müsse. Auch ohne Festsetzung von Geräuschkontingenten seien die Vorschriften der Technischen Anleitung Lärm einzuhalten, die Nutzungseinschränkungen nach sich ziehen könnten.

    Ursprünglich sollten im Bebauungsplan Ausnahmen von den Abstandsregelungen der Bayerischen Bauordnung zugelassen werden. Sie sollten für Bauwerke gelten, die dem Lärmschutz dienen. Das Landratsamt hatte jedoch in einer ersten Bewertung diese Ausnahmen abgelehnt, weil es keinen Grund für solche „Vorsorgemaßnahmen“ für derzeit noch unkonkrete Maßnahmen zum Schallschutz erkennen konnte.

    Ein weiteres Gespräch am Landratsamt Würzburg Anfang Juni hat nun aber zu einem Kompromiss geführt. Das Landratsamt hat der Möglichkeit zugestimmt, in den betreffenden Gebieten Lärmschutzmaßnahmen leichter realisieren zu können. Solche Maßnahmen sollen als Nebenanlagen oder in Form von Einfriedungen realisiert werden können, die bis zu 4,50 Metern hoch sein dürfen.

    „Besser wird es nicht werden“, sagte Markus Schenk, der diesen Kompromiss sehr erfreut zur Kenntnis nahm. Die Stadträte stimmten daher für den Vorschlag des Landratsamtes und die erneute Auslegung des Planes bis zum 21. Juli.

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