Zum Artikel" Ärger im Rathaus für Martin Heilig" vom 13. Mai erreichte die Redaktion folgender Leserbrief:
Man kann Ärger und Befremden im Rathaus durchaus verstehen, welche Klimabürgermeister Martin Heilig mit seiner aus dem Bauch heraus gegebenen, ironisch gemeinten Antwort erzeugt hatte. Dass sein Dienstherr OB Christian Schuchardt eindeutig klar gestellt hat, unter welchen Bedingungen eine Dienstfahrt eine Sondergenehmigung zum Parken rechtfertigt, ist allerdings dem peinlichen Versprecher Heiligs geschuldet. Ihm, wie vielen parkenden Bürgerinnen und Bürgern auch, war offensichtlich der Unterschied zwischen einem Privileg und einer Sondergenehmigung nicht so klar.
Insofern war die aktuelle Belehrung durch den OB wieder einmal notwendig, um zu vermeiden, bevor sich Sondergenehmigungen zu Privilegien entwickeln und dann zu Recht von der Bürgerschaft als Unrecht beklagt werden. Weder Stadträte, Bürgermeister noch Bedienstete der Stadt besitzen ein Privileg, welches man als "das einem Einzelnen (oder einer bestimmten Gruppe) vom Gesetzgeber im Sinne eines Gnadenerweises gewährte Vorrecht bezeichnet." (Wikipedia).
Nein, sie handeln auf der Grundlage einer wohl begründeten Sondergenehmigung, die jeweils an der Windschutzscheibe der Dienstfahrzeuge zu sehen sind. Somit ist hoffentlich nachhaltig geklärt, dass Bürgermeister der Stadt weder per Gewohnheitsrecht noch per Gnadenerweis auf Flächen parken dürfen, die uns Normalbürgern zu Recht verwehrt sind, damit sie ihre Arbeit im Dienste für die Allgemeinheit zügig durchführen können.
Frank Stößel
97299 Zell am Main
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