Bei der Wahl der stellvertretenden Landrätin wurde gegen bewährte parlamentarische Gepflogenheit und vor allem gegen den Wählerwillen verstoßen. Für viele Wähler ist es unverständlich, dass die zweitstärkste Fraktion, die im Vergleich zu den vorangehenden Wahlen deutlich dazugewonnen hatte, und deren Spitzenkandidatin, die nach Wählerstimmen weit vor der Mitbewerberin lag, bei der Ämtervergabe nicht berücksichtigt wurde.
Würzburg