Zum Bericht "Erste Fahrradstraße im Landkreis", die der Bund Naturschutz und der Fahrradclub ADFC fordern, in der Ausgabe vom 20. Oktober erreichte die Redaktion folgende Zuschrift.
Fahrradstraßen gibt es laut Straßenverkehrsordnung schon seit 1997 und werden mit Zeichen 244 gekennzeichnet. Dann hat das Fahrrad auf dieser Straße absoluten Vorrang. Zum Beispiel gilt das Rechtsfahrgebot, aber Fahrräder dürfen nebeneinander fahren. Neben dem ÖPNV würde eine weitere Gruppe Verkehrsteilnehmer mit Sonderrechten entstehen.
Wobei man auch bedenken sollte, dass durch Pedelecs zwei grundverschiedene Geschwindigkeiten bei Fahrrädern möglich sind. Auch noch so "findige" Idealisten werden das in einer Straße, die teilweise so schmal ist, dass nur ein ÖPNV-Bus durchfahren kann, nicht ohne neue Gefahren für die Nutzer dieser Straße verwirklichen können.
Das hat nichts mit "wollen" zu tun, das ist realitätsfremd. Es wurden schon Lösungen im Gemeinderat vorgeschlagen, wie man den Altort vom Verkehr befreien könnte. Das Problem Zeller Altort kann nicht mit Schlagworten, sondern nur mit einem durchdachten ausgewogenen Konzept gelöst werden, wofür leider ein Leserbrief nicht ausreicht.
Rudolf Schmitt
97299 Zell am Main
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