Muss der Staat für finanzielle Schäden, die durch die Corona-Schutzmaßnahmen entstanden sind, zahlen? Darüber muss an diesem Mittwoch, 10. März, das Landgericht Würzburg entscheiden, wenn es die Klage eines Busunternehmers aus Zellingen (Lkr. Main-Spessart) verhandelt. Der Unternehmer fordert eine Entschädigung im mittleren sechsstelligen Bereich."Hätten wir keine guten Argumente, hätten wir nicht geklagt", sagt Rechtsanwalt Julian Pfeil von der Würzburger Kanzlei Steinbock & Partner.
Würzburg
Lockdown: Busunternehmer aus Unterfranken will Entschädigungen
Wird Busunternehmer Stefan Lyding finanziell für den Lockdown entschädigt? Darüber entscheidet jetzt das Landgericht Würzburg. So argumentieren der Kläger und sein Anwalt.
