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WÜRZBURG: Pegida-Gründer in Würzburg verurteilt

WÜRZBURG

Pegida-Gründer in Würzburg verurteilt

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    Pegida Mitbegründer Lutz Bachmann am 26. September 2016 während einer Kundgebung der islamfeindlichen Pegida-Bewegung auf dem Wiener Platz in Dresden.
    Pegida Mitbegründer Lutz Bachmann am 26. September 2016 während einer Kundgebung der islamfeindlichen Pegida-Bewegung auf dem Wiener Platz in Dresden. Foto: dpa

    Das Landgericht Würzburg hat Lutz Bachmann, den Gründer von Pegida Dresden, zu einer Unterlassung verurteilt. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro (oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft) darf der 43-Jährige zwei Bürgermeister aus dem Landkreis Würzburg nicht mehr als „Bunt-Bürgermeister-Deppen“ beschimpfen.

    Die Beleidigung datiert vom September 2015. Damals richtete die Gemeinde Margetshöchheim in der Schulturnhalle eine Notunterkunft für Asylbewerber ein. Bei ihrer Ankunft weigerten sich einige Flüchtlinge, die Halle zu beziehen, um so gegen die lange Bearbeitungszeit ihrer Asylanträge zu protestieren. Diese Redaktion berichtete und zeigte dazu im Bild, wie die beiden Bürgermeister den Asylbewerbern beim Einzug die Taschen trugen.

    „Herabwürdigendes Schimpfwort“

    Bachmann, Sprecher der selbst ernannten „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida), kommentierte den Artikel auf seiner Facebook-Seite, die laut Gerichtsurteil von 14.000 Freunden gelesen wird, unter anderem mit den Worten „ . . . die beiden Bunt-Bürgermeister-Deppen haben fein pressewirksam Koffer geschleppt“.

    Eine Formulierung, die die Politiker als Beleidigung empfanden. Bachmann hingegen erklärte im schriftlichen Verfahren vor dem Landgericht Würzburg, dem Wort „Depp“ komme lediglich eine Bedeutung im Sinne von „unbeholfen“ zu. Es solle „gerade keine Abwertung“ der Bürgermeister zum Ausdruck bringen. Die Richterin sah das anders. Sie entschied mit Verweis auf mehrere Wörterbücher, „Depp“ sei sehr wohl ein „herabwürdigendes Schimpfwort“. Bürgermeister müssten zwar scharfe Reaktionen und „auffällige Kritik“ an ihrem Handeln hinnehmen, diese Wortwahl müssten sie aber nicht dulden.

    5000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten

    Obwohl Bachmann, nachdem ihn die Bürgermeister angeschrieben hatten, den Facebook-Post entfernte, sah das Gericht eine Wiederholungsgefahr und gab dem Antrag auf Unterlassung statt. Der Pegida-Gründer wurde zudem verurteilt, für die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Bürgermeister – zusammen dem Vernehmen nach rund 5000 Euro – aufzukommen. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig.

    Während sich einer der beiden Bürgermeister öffentlich nicht zu dem Gerichtsentscheid äußern möchte, weil er weitere Beschimpfungen aus der Pegida-Ecke fürchtet, gibt sich Waldemar Brohm, das Gemeindeoberhaupt von Margetshöchheim, nach kurzer Überlegung kämpferisch. „Dieses Urteil soll anderen Kommunalpolitikern Mut machen, sich nicht alles gefallen zu lassen.“ Es sei ihm bewusst, so Brohm, dass er sich als Bürgermeister manchmal auch mit persönlicher Kritik auseinandersetzen müsse. Mit vielen Bürgern, die Befürchtungen zum Umgang mit Asylbewerbern geäußert hätten, habe er intensive persönliche Gespräche geführt.

    „Zeichen der Wehrhaftigkeit“

    Die Attacke Bachmanns bei Facebook sei ihm aber zu weit gegangen. Er lasse sich nicht, so Brohm, von einem „Mann aus Dresden, der meine Arbeit gar nicht kennt“, öffentlich beleidigen. Das Urteil bestätige ihn in seiner Absicht, ein „Zeichen der Wehrhaftigkeit“ zu setzen.

    Pegida hat unterdessen in Dresden zweijähriges Bestehen gefeiert. Noch immer treffen sich jeden Montag zwischen 2000 und 4000 Menschen, um unter anderem gegen die Flüchtlingspolitik zu protestieren. Bachmann, der zeitweise 25.000 Demonstranten mobilisierte, ist derweil Medienberichten zufolge nach Teneriffa umgezogen.

    Mitarbeit: Ulrich Wolf (Sächsische Zeitung)

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